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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 65 BV vom 2022

Art. 65 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 65

Statistik

1 Der Bund erhebt die notwendigen statistischen Daten über den Zustand und die Entwicklung von Bevölkerung, Wirtschaft, Gesellschaft, Bildung, Forschung, Raum und Umwelt in der Schweiz.33

2 Er kann Vorschriften über die Harmonisierung und Führung amtlicher Register erlassen, um den Erhebungsaufwand möglichst gering zu halten.

33 Angenommen in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2006, in Kraft seit 21. Mai 2006 (BB vom 16. Dez. 2005, BRB vom 27. Juli 2006 – AS 2006 3033; BBl 2005 5479 5547 7273, 2006 6725).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 65 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SHNr. 61/2003/1 Art. 8, Art. 9 und Art. 26 BV; Art. 36 und Art. 91 BVG; § 43 Abs. 1 PKD. Einschränkung der Teuerungsanpassung auf den laufenden Renten der Kantonalen Pensionskasse; abstrakte Normenkontrolle Teuerung; Rente; Renten; Recht; Pensions; Pensionskasse; Kanton; Teuerungsausgleich; Kantons; Indexzulage; Teuerungsanpassung; Erworben; Vollen; Rentenbezüger; Rechte; Wohlerworbene; Gesuch; Gesuchsteller; Vertrauen; Indexzulagen; Zusicherung; Kasse; Schaffhausen; Begründe; Regel; Vertrauens; Leistung; Deckung; Aktive
SGBV 2006/16Entscheid Art. 52 BVG. Art. 53 Abs. 2 BVG. Verantwortlichkeitsklage gegenüber einer Expertin für berufliche Vorsorge (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. April 2009, BV 2006/16). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_421/2009. Beklagte; Stiftung; Mittel; Teilliquidation; Freien; Kläger; Klägerin; Beklagten; Stiftungsrat; Renten; Vorsorge; Verteilung; Schaden; Versicherte; Rentner; Mitteln; Versicherten; Führt; Dezember; Andere; Individuell; Pensionskasse; Berufliche; Rentenerhöhung; Verbleiben; Vorsorgeeinrichtung

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGBV 2006/16Entscheid Art. 52 BVG. Art. 53 Abs. 2 BVG. Verantwortlichkeitsklage gegenüber einer Expertin für berufliche Vorsorge (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. April 2009, BV 2006/16). Bestätigt durch Urteil des Bundesgerichts 9C_421/2009. Stiftung; Teilliquidation; Freien; Klagte; Beklagten; Stiftungsrat; Renten; Recht; Vorsorge; Verteilung; Schaden; Rentner; Mitteln; Individuell; Pensionskasse; Klage; Berufliche; Rentenerhöhung; Aufsichtsbehörde; Vorsorgeeinrichtung; Verbleiben; Wohlfahrtsfonds; Person; Verbleibende; Individuelle; Hinweis; Bericht; Verbleibenden;
LUS 98 954Art. 56a BVG. Beim Rückgriffsrecht des Sicherheitsfonds handelt es sich um eine öffentlich-rechtliche Forderung für die sichergestellten Leistungen, welche umfassend als eine Leistung zu betrachten sind (Erw. 2). Diese Rückgriffsforderung unterliegt einer Verwirkungsfrist von fünf Jahren. Der Fristenlauf setzt das Bestehen eines Anspruches (Leistungen des Sicherheitsfonds) und das Bekanntsein eines Ersatzpflichtigen voraus und beginnt in diesem Fall mit der letzten Zahlung zu laufen (Erw. 4). Mehrere Ersatzpflichtige haften dem Sicherheitsfond solidarisch (Erw. 7a).

Verjährung; Anspruch; Rechtlich; Leistung; Stiftung; Recht; Vorsorge; Sicherheitsfond; Sicherheitsfonds; Klage; Leistungen; Vorsorgeeinrichtung; Frist; Schaden; Rückgriff; öffentlich-rechtliche; Verantwortlichkeits; Zahlung; Verwirkung; Verwandte; Verjährungsfrist; Gesetzlich; Verfügung; Rückforderung; Begründet; Forderung; Solidarisch; Gründete; Rückgriffsrecht
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 86 (9C_264/2020)
Regeste
 a Art. 53d Abs. 3 BVG ; Zuweisung des Fehlbetrags bei (Teil-)Liquidation. Bei einer (Teil-)Liquidation darf das Altersguthaben gemäss Art. 15 BVG nicht geschmälert werden. I.c. keine rechtsmissbräuchliche Berufung auf diese Vorgabe (E. 2.1 und 2.2).
Vorsorge; Entscheid; Beschwerde; Angefochtene; Vorsorgewerk; Austritt; Angefochtenen; Altersguthaben; Entscheids; Liquidation; Liquid; Austrittsleistung; Vorsorgeeinrichtung; Anschlussvertrag; Gesetzlich; BSABB; Bundesverwaltungsgericht; Verfügung; Recht; Teilliquidation; Arbeitgeber; Gesellschaft; Deckungsgrad; Vertraglich; Verzinsung; Fehlbetrag; Sicherheit
145 V 22 (9C_104/2018)Art. 53b Abs. 1 lit. c und Art. 53d Abs. 1 BVG; Teilliquidation einer Gemeinschaftseinrichtung; Gleichbehandlungsgebot. In die Teilliquidation einer Gemeinschaftsstiftung sind Kleinstanschlüsse einzubeziehen, wenn deren Anschlussverträge aufgrund des gleichen wirtschaftlichen Ereignisses, das zur Teilliquidation führte, gekündigt wurden. Dies gilt auch, wenn die Auflösung eines Kleinstanschlusses für sich allein keine Teilliquidation auszulösen vermöchte (E. 4).
Regeste b
Art. 65b BVG und Art. 48 BVV 2; technische Rückstellungen. Die Bildung einer technischen Rückstellung "Schwankungsreserve Rentnerbestand" in einer Rentnerkasse lässt sich nicht mit dem alleinigen Abstellen auf nicht eingetretene Sterbefälle rechtfertigen (E. 8.4.2).
Rückstellung; Technische; Teilliquidation; Rentner; Rückstellungen; Rückstellungsreglement; Versicherungstechnisch; Versicherungstechnische; Zinssatz; Technischen; Technischer; Rentnerbestand; Zinssatz; Beschwerde; technischer; Versicherungstechnischen; Versicherung; Rentnerbestand; Schwankungsreserve; Höhe; Sichert; Vorsorgeeinrichtung; Bericht; für; Reglement; Versicherungsrisiken; Risiko; Sammelstiftung; Bundesgericht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5858/2019(Teil-)Liquidation von VorsorgeeinrichtungenLiquidation; Teilliquidation; Beschwerde; Vorsorge; Anspruch; Rückstellungen; Kollektiv; Vorsorgeeinrichtung; Kollektive; Wertschwankungsreserve; Wertschwankungsreserven; Austritt; Beschwerdeführerin; Anschluss; Arbeitgeber; Regle; Pensionskasse; Recht; Gruppe; Teilliquidationsreglement; Austretende; Kollektiven; Gleichbehandlung; Schwerdegegnerin; Beschwerdegegnerin; Schlussvertrag; Urteil; Vorinstanz; Teilliquidationsreglements
C-4387/2019Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Tilgung; Tilgungsplan; Betreibung; B-act; Beitrags; Zahlung; Beilage; Recht; Schuld; Verfügung; Höhe; Bundes; Beiträge; Auffangeinrichtung; Betrag; Beitragsverfügung; Forderung; Geleistet; Verzug; Bundesverwaltungsgericht; Verzugszins; Rechnung; Arbeitgeber; Rechtsvorschlag; Verfahren; Zahlungen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
JÜRG BRECHBÜHL Handkommentar zum BVG und FZG2010
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