Art. 65 LPGA de 2022
Art. 65
Autres prestations en nature
Les autres prestations en nature telles que les moyens auxiliaires ou les mesures de réadaptation sont, dans les limites de la loi spéciale concernée et dans l’ordre ci-après, prises en charge par:
- a.
- l’assurance militaire ou l’assurance-accidents;
- b.
- l’AVS ou l’AI;
- c.
- l’assurance-maladie.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VSBES.2018.201 | Kostengutsprache für Knöchel-Orthesen | Knöchel; Knöchelorthese; Unterschenkel; Beschwerde; Unterschenkelorthese; IV-Nr; Beigeladene; Hilfsmittel; Beschwerdegegnerin; Anspruch; Kostenvoranschlag; Beigeladenen; IV-Stelle; Selbstsorge; Fortbewegung; Invalide; Sandale; Beschwerdeführer; Medizinisch; Verfügung; Bewilligte; Versicherungsgericht; Person; Invalidenversicherung; Sandale; Ziffer; Sportliche; Beschwerdeführerin; Optimal |
SG | IV 2008/91 | Entscheid Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 16, 42 ATSG; aArt. 5, 28 IVG; Art. 27 IVV. Verletzung des rechtlichen Gehörs geheilt zu Gunsten der Verfahrensbeschleunigung. MEDAS-Gutachten vor Verfügung nicht zugestellt. Begründungspflicht in der Verfügung genügend. Widersprüchliche Arbeitsfähigkeitsschätzungen des Unfallversicherungsgutachtens und des MEDAS-Gutachtens bei gleicher Befundlage. Weil die Arbeitsunfähigkeit insgesamt jedoch gleich hoch ist und bei der gemischten Methode keine ausreichende Teilinvalidität ermittelt werden kann, erübrigt sich ein Obergutachten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Dezember 2009, IV 2008/91). | Beschwerde; Arbeit; Beschwerdeführerin; Haushalt; Versicherte; Arbeitsfähigkeit; Invalidität; Verfügung; Erwerb; IV-act; Rechtliche; Gehör; Tätig; Gutachten; Arbeitsvermittlung; Tätigkeit; Beschwerdegegnerin; Stelle; Einschränkung; Gehörs; Person; Stellt; Januar; Anspruch; Jedoch; Invalid; Psychisch |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | IV 2008/91 | Entscheid Art. 29 Abs. 2 BV; Art. 16, 42 ATSG; aArt. 5, 28 IVG; Art. 27 IVV. Verletzung des rechtlichen Gehörs geheilt zu Gunsten der Verfahrensbeschleunigung. MEDAS-Gutachten vor Verfügung nicht zugestellt. Begründungspflicht in der Verfügung genügend. Widersprüchliche Arbeitsfähigkeitsschätzungen des Unfallversicherungsgutachtens und des MEDAS-Gutachtens bei gleicher Befundlage. Weil die Arbeitsunfähigkeit insgesamt jedoch gleich hoch ist und bei der gemischten Methode keine ausreichende Teilinvalidität ermittelt werden kann, erübrigt sich ein Obergutachten (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Dezember 2009, IV 2008/91). | Beschwerde; Arbeit; Beschwerdeführerin; Haushalt; Arbeitsfähigkeit; Invalidität; Erwerb; IV-act; Verfügung; MEDAS; Gehör; Gutachten; Arbeitsvermittlung; Beschwerdegegnerin; Recht; Gehörs; Einschränkung; Rente; Anspruch; Person; Psychisch; Invalid; Unfall; Bundesgericht; Psychische; MEDAS-Gutachten; Verletzung; Invaliditätsgrad; IV-Stelle |
SG | IV 2006/289 | Entscheid Art. 65 ATSG. Leistungskoordination: Sogenannte relative Priorität der anderen Sachleistungen wie namentlich Hilfsmittel und Eingliederungsmassnahmen. Entgegen der in der Lehre vertretenen Auffassung ordnet Art. 65 ATSG keine generelle komplementäre Leistungspflicht des nachgehenden Sozialversicherungsträgers an, sobald seine Leistungen nur leicht besser oder umfassender sind als diejenigen des vorgehenden Sozialversicherungsträgers, so dass in jedem Einzelfall automatisch eine Anwendung des Leistungsrechts auch des nachgehenden Sozialversicherungsträgers zur Diskussion steht. Art. 65 ATSG räumt nur die Möglichkeit ein, bei einer ganz bedeutenden Leistungsdifferenz ausnahmsweise eine kompelementäre Leistungspflicht des nachgehenden Sozialversicherungsträgers anzunehmen (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 11. August 2008, IV 2006/289). | Beschwerde; Leistung; Berufliche; Eingliederung; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Eingliederungsmassnahmen; Anspruch; IV-Stelle; Verfügung; Arbeit; Angefochtene; Anmeldung; Verwaltungshilfe; Leistungen; Beruflichen; Sozialversicherung; Recht; Priorität; Sozialversicherungsträger; IV-Anmeldung; Ausschliesslich; Angefochtenen; Massnahmen; Gehende; IV-Anmeldung" Abweisung; Sachleistungen; Beschwerdeführers |