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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Der Art. 646 OR wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
100 II 384Aktienrecht. Anfechtung eines Generalversammlungsbeschlusses. Art. 698 OR. Die Verwaltung darf, auch wenn sie zur Entscheidung primär befugt ist, die Genehmigung der Generalversammlung vorbehalten und einholen. Ein entsprechender Beschluss der Generalversammlung verstösst nicht gegen die aktienrechtliche Zuständigkeitsordnung (Erw. 2 a). Art. 648 und 649 OR. Ein Vertrag, der eine Gesellschaft dem Wesen und der Organisation nach verändert sowie ihren Geschäftsbereich ausdehnt und verengt, muss der Generalversammlung zur Beschlussfassung unterbreitet werden (Erw. 2 b). Ein Generalversammlungsbeschluss darf vom Richter nicht auf seine Angemessenheit hin überprüft werden (Bestätigung der Rechtsprechung; Erw. 3). Art. 646 und 660 OR. Das Recht des Aktionärs auf Anteil am Reingewinn wird nicht verletzt, wenn die Gesellschaft aus sachlichen Gründen eine Geschäftspolitik betreibt, die nur auf lange Sicht gewinnbringend ist (Erw. 4). Generalversammlung; Gesellschaft; Verwaltung; Beschluss; Obergericht; FABAG; Winterthur; Statuten; Aktionär; Geschäft; Angefochten; Genehmigung; Fusion; Recht; Aktien; Beteiligungen; Vertrag; Druckerei; Beklagten; Sachlich; Angefochtene; Buchdruckerei; Zuständigkeit; Gesellschaftszweck; Organ; Verwaltungs; Fusionsvertrag; Urteil; Berufung; Gewinn
96 I 728Wehrsteuer vom Einkommen: Der Bezug von Gratisaktien unterliegt der Besteuerung nach Art. 21 Abs. 1 lit. c WStB. Dem Empfänger, der nicht zur Führung kaufmännischer Bücher verpflichtet ist, wird als Einkommen der Betrag angerechnet, den die Gesellschaft für die Liberierung der neuen Aktien aus dem angesammelten Gewinn aufgebracht hat (Bestätigung der Rechtsprechung).
Gesellschaft; Aktionär; Gewinn; Aktien; Gratisaktien; Leistung; Einkommen; Aktionäre; Wehrsteuer; Gewinnanteil; Geldwerte; Gewinnanteile; Buchführungspflichtige; Zuteilung; Recht; Verrechnung; Personen; Ertrag; Betrag; Aktienkapital; Bundesrat; Bundesgericht; Beschwerdeführer; Verrechnungssteuer; Angerechnet; Erfasst; Rechtsprechung; Gratisaktien; Beteiligungsrechte
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