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Swiss Civil Code (SCC)

Der Art. 644 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 644 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE120241Nichtanhandnahme Beschwerde; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin; Küche; Wohnung; Staatsanwaltschaft; Recht; Räumung; Nichtanhandnahme; Einbauküche; Verfügung; Mobiliar; Untersuchung; Eingabe; Anzeige; Beschwerdegegnerinnen; Entschädigung; Entscheid; Sachverhalt; Zürich-Limmat; Verhältnis; Anzeige; Mitnahme; Stellung; Kanton; Berücksichtigt; Nutzniessungsrecht; Tatbestand
ZHPS110119Festsetzung des ZugehörsBeschwerde; Zugehör; Betreibung; Verfügung; SchKG; Betreibungsamt; Entscheid; Nichtig; Nichtigkeit; Zugehörs; Beschwerdeführerin; Liegenschaft; Aufsichtsbehörde; Nichtig; Betreibungsamtliche; Festsetzung; Konkurs; Schuldbetreibung; Bezirksgericht; Zuständigkeit; Verfahren; Schuldbetreibungs; Urteil; Kantonale; Akten; Beschwerdegegner; Gepfändet; Interesse; Konkurssachen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2004/127Entscheid Fernmelderecht, Abgrenzung öffentliches Recht/Zivilrecht, Art. 37 FMG (SR 784.10). Eine Streitigkeit zwischen einer Fernmeldekonzessionärin und dem Kanton St. Gallen über die Frage, ob sich der im FMG verankerte Anspruch auf das Eigentum an den Leitungen in öffentlichem Grund auch auf Leerrohre und Kabelschutzanlagen erstreckt, ist zivilrechtlicher Natur, weshalb darüber nicht hoheitlich von der Behörde mittels Verfügung entschieden werden kann (Verwaltungsgericht, B 2004/127). Kabel; Recht; Verwaltung; Rechtlich; Eigentum; Leerrohre; Bewilligung; Sachen; Verfügung; Kabelkanal; Kanton; Beschwerde; Bundes; Swisscom; Eigentums; Leerrohren; Entscheid; Gallen; Strasseninspektor; Bewilligungsnehmerin; Strasseninspektorat; Beschwerdeführerin; öffentlich-rechtliche; Eigentumsverhältnisse; Sachlich; Zuständigkeit; Kabelschutzrohranlage; Über; Verwaltungsgericht; über
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
104 III 28Zugehöreigenschaft von Hotelmobiliar (Art. 644/645 ZGB). - Tragweite einer Anmerkung im Grundbuch, die sich auf das Mobiliar eines inzwischen abgerissenen Hotels bezieht (E. 2). - Klarer Wille des Eigentümers, das Mobiliar als Zugehör des Hotels zu betrachten (E. 3). Hotel; Zugehör; Mobiliar; Fuchs; Wille; Hotelmobiliar;Willen; Grundbuch; Liegenschaft; Anmerkung; Crédit; Foncier; Continental; Vaudois; Eigentümer; Baukredit; Urteil; Hotels; Zugehöreigenschaft; Berufung; Schuldbrief; Willens; Grundbuchanmerkung; Zugehöranmerkung; Restaurant; Zeitpunkt; Hauptsache; Angeschafft; Lausanne
98 Ia 163Art. 4 BV; Art. 2 Üb. Best. BV; Handänderungsabgabe. Art. 7 Abs. 1 des bernischen Gesetzes über die Handänderungs- und Pfandrechtsabgaben vom 15. November 1970 (Besteuerung der anlässlich eines Grundstückerwerbs mitveräusserten Zugehör) verstösst weder gegen Art. 4 BV noch gegen die derogatorische Kraft des Bundesrechts. Zugehör; Grundstück; Abgabe; Beschwerde; Handänderungs; Beschwerdeführerin; Erhoben; Grundstücks; Handänderungsabgabe; Grundbuch; Urteil; Leistung; Recht; Bernische; Kanton; Angefochtene; übertragen; Erwähnte; Zusammenhang; Übertragung; Entscheid; Verwaltungsgericht; Behandlung; Veräusserung; Bundesgericht; Eigentum; Verfassung
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