E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Swiss Civil Code (SCC)

Art. 644SCC from 2021

Art. 644 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 644 B. Scope of ownership / III. Accessories / 1. Definition

III. Accessories

1. Definition

1 Any disposition affecting an object also applies to its accessories, unless an exception is made.

2 Accessories are those chattels which, according to local custom or the clear will of the main object's owner, permanently facilitate the management, use or preservation of the main object and are auxiliary thereto by virtue of having been joined to it, adapted to it or otherwise connected with it.

3 If an object is an accessory, it remains so regardless of temporary separation from the main object.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 644 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE120241Nichtanhandnahme Beschwerde; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführerin; Küche; Wohnung; Staatsanwaltschaft; Recht; Räumung; Nichtanhandnahme; Einbauküche; Verfügung; Mobiliar; Untersuchung; Eingabe; Anzeige; Beschwerdegegnerinnen; Entschädigung; Entscheid; Sachverhalt; Zürich-Limmat; Verhältnis; Anzeige; Mitnahme; Stellung; Kanton; Berücksichtigt; Nutzniessungsrecht; Tatbestand
ZHPS110119Festsetzung des ZugehörsBeschwerde; Zugehör; Betreibung; Verfügung; SchKG; Betreibungsamt; Entscheid; Nichtig; Nichtigkeit; Zugehörs; Beschwerdeführerin; Liegenschaft; Aufsichtsbehörde; Nichtig; Betreibungsamtliche; Festsetzung; Konkurs; Schuldbetreibung; Bezirksgericht; Zuständigkeit; Verfahren; Schuldbetreibungs; Urteil; Kantonale; Akten; Beschwerdegegner; Gepfändet; Interesse; Konkurssachen

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2004/127Entscheid Fernmelderecht, Abgrenzung öffentliches Recht/Zivilrecht, Art. 37 FMG (SR 784.10). Eine Streitigkeit zwischen einer Fernmeldekonzessionärin und dem Kanton St. Gallen über die Frage, ob sich der im FMG verankerte Anspruch auf das Eigentum an den Leitungen in öffentlichem Grund auch auf Leerrohre und Kabelschutzanlagen erstreckt, ist zivilrechtlicher Natur, weshalb darüber nicht hoheitlich von der Behörde mittels Verfügung entschieden werden kann (Verwaltungsgericht, B 2004/127). Kabel; Recht; Verwaltung; Rechtlich; Eigentum; Leerrohre; Bewilligung; Sachen; Verfügung; Kabelkanal; Kanton; Beschwerde; Bundes; Swisscom; Eigentums; Leerrohren; Entscheid; Gallen; Strasseninspektor; Bewilligungsnehmerin; Strasseninspektorat; Beschwerdeführerin; öffentlich-rechtliche; Eigentumsverhältnisse; Sachlich; Zuständigkeit; Kabelschutzrohranlage; Über; Verwaltungsgericht; über
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
104 III 28Zugehöreigenschaft von Hotelmobiliar (Art. 644/645 ZGB). - Tragweite einer Anmerkung im Grundbuch, die sich auf das Mobiliar eines inzwischen abgerissenen Hotels bezieht (E. 2). - Klarer Wille des Eigentümers, das Mobiliar als Zugehör des Hotels zu betrachten (E. 3). Hotel; Zugehör; Mobiliar; Fuchs; Wille; Hotelmobiliar;Willen; Grundbuch; Liegenschaft; Anmerkung; Crédit; Foncier; Continental; Vaudois; Eigentümer; Baukredit; Urteil; Hotels; Zugehöreigenschaft; Berufung; Schuldbrief; Willens; Grundbuchanmerkung; Zugehöranmerkung; Restaurant; Zeitpunkt; Hauptsache; Angeschafft; Lausanne
98 Ia 163Art. 4 BV; Art. 2 Üb. Best. BV; Handänderungsabgabe. Art. 7 Abs. 1 des bernischen Gesetzes über die Handänderungs- und Pfandrechtsabgaben vom 15. November 1970 (Besteuerung der anlässlich eines Grundstückerwerbs mitveräusserten Zugehör) verstösst weder gegen Art. 4 BV noch gegen die derogatorische Kraft des Bundesrechts. Zugehör; Grundstück; Abgabe; Beschwerde; Handänderungs; Beschwerdeführerin; Erhoben; Grundstücks; Handänderungsabgabe; Grundbuch; Urteil; Leistung; Recht; Bernische; Kanton; Angefochtene; übertragen; Erwähnte; Zusammenhang; Übertragung; Entscheid; Verwaltungsgericht; Behandlung; Veräusserung; Bundesgericht; Eigentum; Verfassung
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz