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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 644 OR de 2022

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Art. 644

1 Les actions émises avant l’inscription de la société sont nulles; les engagements qui résultent de la souscription d’actions demeurent tou­tefois intacts.

2 Les auteurs de l’émission sont responsables de tout le dommage causé.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RP.2012.14Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an Italien. Herausgabe von Vermögenswerten (Art. 74a IRSG). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 VwVG).Beschwerde; Recht; Vermögenswerte; Rechtshilfe; Vermögenswerten; Einziehung; Beschwerdeführer; Urteil; Akten; Herausgabe; Staatsanwaltschaft; Beschwerdekammer; Basel-Stadt; Bundesstrafgericht; Zusammenhang; Entscheid; Penal; Italien; Italienische; Verfahren; Gericht; Akten; Konten; Bundesstrafgerichts; Beschlagnahmt; Penale; Taten; Wucher; Justiz; Codice
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