Art. 64 CC de 2023
Art. 64
1 L’assemblée générale est le pouvoir suprême de l’association.
2 Elle est convoquée par la direction.
3 La convocation a lieu dans les cas prévus par les statuts et en outre, de par la loi, lorsque le cinquième des sociétaires en fait la demande.
2. Compétences >
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 III 433 (5A_97/2018) | Art. 84 ZGB; Stiftungsaufsicht; Beschwerdelegitimation. Voraussetzungen, unter denen Stiftungsratsmitglieder, Destinatäre und Dritte zur Beschwerde an die Stiftungsaufsichtsbehörde berechtigt sind (E. 4-7). | Stiftung; Beschwerde; Stiftungsrat; Beschwerdeführerin; Stiftungsrats; Interesse; Urteil; Bundes; Stiftungsaufsicht; Beschluss; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Stiftungsvermögen; Vereins; Stiftungsaufsichtsbeschwerde; Aufsicht; Mitglied; Zweck; Stiftungsratsmitglied; Legitimation; Stifter; Legitimiert; Stiftungsvermögens; Nähe; Projekt; Beschwerdegegner; Praxis; Anzeige |
135 III 474 (5A_39/2009) | Arresteinsprache (Art. 278 SchKG); Glaubhaftmachung der Arrestforderung (Art. 272 Abs. 1 Ziff. 1 SchKG), Gegenstand der Schuldbetreibung (Art. 38 Abs. 1 SchKG). Prüfung der Arrestforderung einer dänischen Gläubigerin, die sich auf ihr Eigentum an Wertschriften beruft und von der Schuldnerin, auf welche die Vermögenswerte weiter übertragen wurden, einen auf Geldzahlung gerichteten Ersatz verlangt (E. 2 und 3). | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Recht; Arrest; Vermögenswerte; Recht; Eigentum; Vorinstanz; Konkurs; Glaubhaft; SchKG; Besitz; Liquidation; Konto; Schweiz; Gesellschaft; Eigentums; Forderung; Entscheid; Schaden; Gallen; Bereicherung; Dänische; Handlung; Rechtsgr; Eigentümer; Beschwerdegegnerin; Arrestforderung |