E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Federal Act on Administrative Procedure (APA)

Art. 64APA from 2022

Art. 64 Federal Act on Administrative Procedure (APA) drucken

Art. 64

1 The appellate authority may award the successful party ex officio or on application a payment in respect of all or part of the costs that he has incurred that were reasonable and necessary.

2 The award shall be quantified in the decision and imposed on the public corporation or autonomous institute in whose name the lower instance issued its ruling, unless it may be imposed on an unsuccessful respondent.

3 It may be imposed on an unsuccessful respondent, depending on his ability to pay, provided the party participated in the proceedings by filing an independent application.

4 The public corporation or autonomous institution in whose name the lower instance issued its ruling shall be liable for the payment of an award imposed on an unsuccessful respondent in the event that it is found to be unrecoverable.

5 The Federal Council shall regulate the calculation of the award.108 Article 16 paragraph 1 letter a of the Administrative Court Act of 17 June 2005109 and Article 73 of the Law Enforcement Authorities Act of 19 March 2010110 are reserved.111

108 Amended by Annex No 10 of the Administrative Court Act of 17 June 2005, in force since 1 Jan. 2007 (AS 2006 2197 1069; BBl 2001 4202).

109 SR 173.32

110 SR 173.71

111 Second sentence amended by Annex No II 3 of the Law Enforcement Authorities Act of 19 March 2010, in force since 1 Jan. 2011 (AS 2010 3267; BBl 2008 8125).

V. Legal aid >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUS 98 200Art. 73 Abs. 2 BVG; §§ 164, 193 und 202 Abs. 1 VRG. Kostenverlegung wegen mutwilliger Prozessführung im Klageverfahren der beruflichen Vorsorge. Der Versicherte, der unter Verletzung der reglementarischen Meldepflichten und der gesetzlichen Anzeigepflicht eine verwaltungsrechtliche Klage gegen eine Vorsorgeeinrichtung erhebt, die bei Kenntnis der Sachlage bzw. bei reglementskonformer Meldung den Anspruch des Versicherten ohne weiteres anerkannt hätte, prozessiert mutwillig. Entsprechend sind ihm auch bei materiellem Obsiegen amtliche Kosten und eine Parteientschädigung zugunsten der beklagten Vorsorgeeinrichtung aufzuerlegen.Partei; Klage; Verfahren; Parteien; Parteientschädigung; Prozessführung; Prozessuale; Verfügung; Beklagten; Mutwillig; Amtliche; Verfahrenskosten; Vorsorge; Regel; Klägers; Vorprozessual; Recht; Anspruch; Mutwillige; Vorgehen; Vorprozessuale; IV-Verfügung; Leistungsbegehren; Luzern; Prozessualen; IV-Stelle; Klageantwort; Stellungnahme; Klagebegehren; Vorprozessualen
BSVD.2020.262 (AG.2021.216)FreistellungMitarbeiter; Freistellung; Rekurs; Feststellung; Rechts; Arbeit; Verfügung; Feststellungsverfügung; Mündlich; August; Entscheid; Vereinbarung; AaO; Mündliche; Werden; Nichtigkeit; Mitarbeiters; Angefochten; Rechtsmittel; Vernehmlassung; Partei; Angefochtene; Gemäss; Stellt; Verfahren; Dezember; Präsidialdepartement; Treffen; Parteien; Rechtlich
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 II 144 (2C_383/2020)
Regeste
 a Art. 42 Abs. 1 KG ; Art. 6 VwVG ; Unterscheidung zwischen den "von der Untersuchung Betroffenen" und "Dritten" mit Blick auf die Befragung aktueller und ehemaliger Organe eines untersuchungsbetroffenen Unternehmens. Der Begriff der "von der Untersuchung Betroffenen" umschliesst nur die Verfahrensparteien eines Kartellsanktionsverfahrens (E. 4.4). Ob eine Person als Verfahrenspartei zu qualifizieren ist, beantwortet sich nach Art. 6 VwVG (E. 4.5). Personen, die in einem untersuchungsbetroffenen Unternehmen eine Organfunktion bekleiden, verfügen nicht aus eigenem Recht über die Parteistellung; weil sie in diesem Verfahren allerdings eine juristische Person vertreten, der Parteistellung zukommt, sind sie trotzdem als Partei zu behandeln (E. 4.6). Demgegenüber ist ein ehemaliges Organ ein "Dritter" (E. 4.7).
Recht; Organ; Person; Unternehmen; Aussage; Verfahren; Tenetur; Verfahren; Zeuge; Ehemalige; Zeugen; Personen; Partei; Tenetur-Grundsatz; Organe; Nemo-tenetur-Grundsatz; Untersuchung; Recht; Verfahrens; Untersuchungsbetroffene; Urteil; Beschwerde; Vorinstanz; Juristische; Sanktion; Aussageverweigerungsrecht; Rechtliche; Organs; Kartellsanktionsverfahren; Untersuchungsbetroffenen
144 V 120Art. 53d Abs. 1 BVG; Art. 27h Abs. 1 BVV 2; Teilliquidation einer Vorsorgeeinrichtung; Anspruch des Abgangsbestands auf Teilung von Reserven und Rückstellungen. Werden bei einer Teilliquidation versicherungstechnische Risiken übertragen, sind die entsprechenden Rückstellungen nicht aufzulösen (und den übrigen Mitteln zuzuschlagen), sondern dem Abgangsbestand mitzugeben, soweit sie auch für diesen gebildet wurden. Es ist unerheblich, dass sich die durch die Rückstellungen abgedeckten Risiken bei der abgebenden Vorsorgeeinrichtung nicht mehr verwirklichen können. Bestätigung der Rechtsprechung von BGE 140 V 121 (E. 2).
Regeste b
Art. 53d Abs. 6 BVG; Verfahren bei Teilliquidation. Bei einem kollektiven Übertritt von Versicherten kann die übernehmende Vorsorgeeinrichtung die Voraussetzungen, das Verfahren und den Verteilungsplan einer Teilliquidation der abgebenden Vorsorgeeinrichtung bei der zuständigen Aufsichtsbehörde überprüfen und entscheiden lassen (E. 4).
Rückstellung; Rückstellungen; Beschwerde; Technische; Pensionskasse; Anspruch; Vorsorgeeinrichtung; Abgangsbestand; Kollektiv; Risiken; Teilliquidation; Risiko; Anteilsmässig; Technischen; Gebildet; Versicherungstechnische; Beschwerdeführerin; Abgebenden; übertragen; Aufzulösen; Kollektiven; Parteientschädigung; Urteil; Vorsorgerechtliche; Mitzugeben; Bundesverwaltungsgericht; Berufsvorsorgerechtliche; Versicherungstechnischen; Invalidität; Verfahren

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-226/2020Zwangsanschluss an die AuffangeinrichtungBVGer; Beschwerde; Vorinstanz; Verfügung; Gungsverfügung; Wiedererwägung; Beschwerdeführer; Wiedererwägungsverfügung; Recht; [Adresse; Partei; Restaurant; Urteil; Zwangsanschluss; Person; Inhaber; Nichtigkeit; Identität; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Restaurants; Handelsregister; Angefochtene; Gehör; [Kanton; Parteien; Zwangsanschlussverfügung; Verfügungsadressat; Verfahrens; Anspruch
A-2567/2020MehrwertsteuerVergütung; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Mehrwertsteuer; Unternehmen; Steuer; Tungsperiode; Vergütungsperiode; Antrag; Bundes; Recht; Vorinstanz; MWSTG; Bescheinigung; Unternehmenseigenschaft; Pflichtig; Unternehmensbescheinigung; Urteil; Steuerpflichtig; MWSTV; Verfahren; Bundesverwaltungsgericht; Vorsteuer; Praxis; Erfüllt; Voraussetzungen; Partei; Leistung; Antragsteller; Niederländische

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2022.138Beschwerde; Recht; Bundes; Beschwerdegegner; Beschwerdeführerinnen; Verfahren; Entscheid; Behörde; Rechtshilfe; Verfahren; Ukraine; Verfahrens; Verfügung; Bundesstrafgerichts; Beschwerdekammer; Vermögenswerte; Ukrainischen; Generalstaatsanwaltschaft; Cramer; Behörden; Antrag; Staat; Beschwerdegegners; Ersuchen; Informationen; Formelle; Rechtsverweigerung; Bundesgericht
CA.2022.20Beschwer; Beschwerde; Recht; Bundes; Verfahren; Unterlagen; Beschwerdeführerin; Rechtshilfe; Verfahrens; Behörde; Zustimmung; Bundesanwaltschaft; Verfahrensakten; Rubrik; Beschwerdegegnerin; Konto; Armenische; Ersuchende; Ausführung; Verfahren; Über; Relevant; Vereinfachte; Armenischen; Vereinfachten; Geschäft; Akten; Bankunterlagen; Hausdurchsuchung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
VGKE MICHAEL BEUSCH Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren2008
Michael Beusch Kommentar zum Bundesgesetz über das Verwaltungsverfahren, Zürich2008
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz