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Loi sur le contrat d’assurance (LCA)

Der Art. 64 VVG wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
130 III 222Art. 64 Abs. 1 VVG; Ersatzwert in der Warentransportversicherung. Begriff des Ersatzwertes im Sinne von Art. 64 Abs. 1 VVG. Der Ersatzwert wird durch den Marktpreis bestimmt, unabhängig davon, ob der Versicherte den vom befürchteten Ereignis betroffenen Gegenstand zu verkaufen beabsichtigte. Valeur; Montre; été; Objet; Remplacement; Assuré; L'objet; Défenderesse; D'une; Même; Transport; Avoir; Avait; Demanderesse; Correspond; Entre; Réalisation; Cantonal; Prise; D'assurance; être; Somme; Coûts; C'est; Sinistre; Destination; Celle; était; Septembre
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