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Code pénal suisse (CPS)

Art. 64 CPS de 2021

Art. 64 Code pénal suisse (CPS) drucken

Art. 64

1. Wenn mehrere sich vereinigen oder verabreden, um eine Meuterei vorzubereiten, so wird jeder Teilnehmer mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.

2. In Kriegszeiten kann auf Freiheitsstrafe erkannt werden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 64 Code pénal suisse (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB200437Versuchte schwere Körperverletzung etc.Schuldig; Beschuldigte; Massnahme; Beschuldigten; Behandlung; Ambulant; Ambulante; Stationär; Stationäre; Freiheit; Gutachten; Sinne; Privatkläger; Gericht; Urteil; Freiheitsstrafe; Recht; Berufung; Schwere; Amtlich; Ambulanten; Kokain; Anordnung; Amtliche; Delikt; Erscheint; Verteidigung; Anzuordnen; Therapeutische; Gutachter
ZHSB220033Vergewaltigung etc. (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes)Digte; Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Urteil; Gutachten; Bundesgericht; Verwahrung; Verteidigung; Kantons; Amtlich; Amtliche; Entschädigung; Berufung; Sinne; Massnahme; Entscheid; Unentgeltlich; Unentgeltliche; Kammer; Beschwerde; Achtung; Geschädigte; Rechtskraft; Privatklägerin; Begutachtung; Verfahren; Obergericht; Vollzug; Staatsanwaltschaft
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2009.00436Zuständigkeit zur Überprüfung der bedingten Entlassung eines altrechtlich verwahrten Täters aus dem Justizvollzug.Beschwerde; Recht; Verwahrung; Beschwerdeführer; Vollzug; Justiz; Recht; Zuständig; Entlassung; Bedingte; Massnahme; Justizvollzug; Freiheitsstrafe; Gelte; Obergericht; Sonderdienst; Beurteilung; Prüfung; Verwaltungsgericht; Zuständigkeit; Bedingten; Angeordnet; Rechtsverzögerung; Massnahmen; Entscheid; Gericht; Beschwerdeführers; Kompetenz; Rechts; Geltende
ZHVB.2009.00101Bedingte Entlassung aus der Verwahrung und VollzugslockerungenBeschwerde; Verwahrung; Beschwerdeführer; Recht; Justiz; Entlassung; Vollzug; Vollzug; Bedingte; Justizvollzug; Massnahme; Vollzugs; Unentgeltliche; Obergericht; Justizdirektion; Gutachten; Beschwerdeführers; Verwaltungsgericht; Verfahren; Bedingten; Entscheid; Kanton; Gerichtliche; Freiheit; Anspruch; Gericht; Therapie; Urteil; Rechtsbeistand
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 471 (6B_536/2020)
Regeste
Art. 2 Abs. 2 StGB ; Bestimmung des milderen Rechts bei drohender Übertretungsbusse einerseits und (bedingter) Geldstrafe andererseits. Bestätigung der rechtlichen Grundlagen (E. 4).
Busse; Geldstrafe; Recht; Übertretung; Urteil; Beschwerde; Sanktion; Vergehen; Bedingte; Übertretungen; Beschwerdeführer; Milder; Spielbank; Vergleich; Hinweis; Täter; Vergehens; Spielbanken; Bussen; Bedingten; Beschwerdeführerin; Fällen; Mildere; Vollzugsmodalität; Sanktionen; Bundesgericht; Hinweisen; Vorinstanz; Gesetzlich; Geldstrafen
147 IV 218 (6B_82/2021)
Regeste
Art. 14 Abs. 1 und 2 StPO ; Auslegung und Zulässigkeit von kantonalen Bestimmungen über die Zuständigkeit innerhalb der Staatsanwaltschaft zum Entscheid über die Einlegung von Rechtsmitteln. Die Kantone können im Rahmen von Art. 14 Abs. 1 und 2 StPO insbesondere regeln, welche Staatsanwälte zur Erhebung von Rechtsmitteln befugt sind (E. 2.3.1; Bestätigung der Rechtsprechung). Der Entscheid über die Einlegung von Rechtsmitteln liegt im Kanton Basel-Stadt gemäss der kantonalen Regelung von § 6 Abs. 4 Ziff. 2 der Verordnung vom 28. Juni 2016 über die Zusammensetzung, Organisation und Befugnisse der Staatsanwaltschaft beim Leitenden Staatsanwalt. Die basel-städtische Verordnung verlangt lediglich, dass der Grundsatzentscheid, ob ein Rechtsmittel einzulegen ist, vom Leitenden Staatsanwalt ausgeht. Die Bestimmung verpflichtet die Leitenden Staatsanwälte folglich nicht, das Rechtsmittel persönlich zu ergreifen. Eine solche Regelung betrifft die Behördenorganisation der Staatsanwaltschaft und erscheint mit Bundesrecht ebenfalls vereinbar (E. 2.4.2). Die Vorinstanz verstiess nicht gegen das Willkürverbot, indem sie die erwähnte Bestimmung auch auf den Rückzug von Rechtsmitteln anwandte und als Gültigkeitsvorschrift auslegte (E. 2.4.5).
Staatsanwalt; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Recht; Rechtsmittel; Kanton; Berufung; Verordnung; Leitende; Organisation; Rückzug; Kantons; Basel-Stadt; Leitenden; Vorinstanz; Beschwerde; Rechtsmitteln; Urteil; Einlegung; Gericht; Weisung; Staatsanwältin; Regelung; Staatsanwälte; Beschwerdeführer; Interne; Entscheid; Fallführende; Mehrfacher; Freiheitsstrafe

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-3026/2020Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Politisch; Politische; Schweiz; Vorinstanz; Nahme; Exilpolitisch; "; Lanka; Politischen; Asylgesuch; Exilpolitische; Beschwerdeführers; Behörde; Urteil; Verfügung; Person; Sachverhalt; Beweis; Behörden; Exilpolitischen; Sri-lankische; Rechtlich; Mitglied; Habe; Aktivitäten; Facebook; Wegweisung; Sinne
D-4660/2019Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Onkel; Lanka; Bundes; Beschwerdeführers; Wegweisung; Vorinstanz; Verfügung; Onkels; Person; Schweiz; Verfahren; Behörde; Akten; Urteil; Beweis; Psychisch; Unentgeltliche; Vollzug; Vollzug; Familie; Gesundheitszustand; Rechtlich; Verfolgung; Psychische; Wegweisungsvollzug

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RP.2015.30Überstellung an Deutschland (Art. 3 Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über die Überstellung verurteilter Personen). Unentgeltliche Rechtspflege (Art. 65 VwVG).Beschwerde; Überstellung; Beschwerdeführer; Gericht; Massnahme; Vollzug; Basel; Urteil; Basel-Landschaft; Gerichts; Entscheid; Person; Bundesstrafgericht; Verfahren; Verurteilte; Vollzugs; UvPUe; Sanktion; Wäre; Deutschland; Überstellungsentscheid; Partei; Stationäre; Bundesstrafgerichts; Beschwerdeverfahren; Vollzugsbehörde; Beschwerdekammer; Personen; Entschädigung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schweizerisches Strafgesetzbuch kommentarPraxiskommentar, 2. Auflage, Zürich2013
Hans WiprächigerBasler Kommentar zum StGB2003
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