Art. 64 CPM de 2021
Art. 64
1. Wenn mehrere sich vereinigen oder verabreden, um eine Meuterei vorzubereiten, so wird jeder Teilnehmer mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.
In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.
2. In Kriegszeiten kann auf Freiheitsstrafe erkannt werden.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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