1 Die Versicherten beteiligen sich an den Kosten der für sie erbrachten Leistungen.
2 Diese Kostenbeteiligung besteht aus:
3 Der Bundesrat bestimmt die Franchise und setzt für den Selbstbehalt einen jährlichen Höchstbetrag fest.
4 Für Kinder wird keine Franchise erhoben, und es gilt die Hälfte des Höchstbetrages des Selbstbehaltes. Sind mehrere Kinder einer Familie beim gleichen Versicherer versichert, so sind für sie zusammen höchstens die Franchise und der Höchstbetrag des Selbstbehaltes für eine erwachsene Person zu entrichten.
5 Die Versicherten leisten zudem einen nach der finanziellen Belastung der Familie abgestuften Beitrag an die Kosten des Aufenthalts im Spital. Der Bundesrat setzt den Beitrag fest.
6 Der Bundesrat kann:
7 Für folgende Leistungen darf der Versicherer keine Kostenbeteiligung erheben:
8 Kostenbeteiligungen dürfen weder bei einer Krankenkasse noch bei einer privaten Versicherungseinrichtung versichert werden. Ebenso ist es Vereinen, Stiftungen oder anderen Institutionen verboten, die Übernahme dieser Kosten vorzusehen. Von diesem Verbot ausgenommen ist die Übernahme von Kostenbeteiligungen auf Grund öffentlich-rechtlicher Vorschriften des Bundes oder der Kantone.207
205 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 24. März 2000, in Kraft seit 1. Jan. 2001 (AS 2000 2305; BBl 1999 793).
206 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 21. Juni 2013, in Kraft seit 1. März 2014 (AS 2014 387; BBl 2013 2459 2469).
207 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 24. März 2000, in Kraft seit 1. Jan. 2001 (AS 2000 2305; BBl 1999 793). Siehe auch die SchlB dieser Änd. am Ende dieses Textes.
208 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 18. März 2005 (Prämienverbilligung), in Kraft seit 1. Jan. 2006 (AS 2005 3587; BBl 2004 4327).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LY190009 | Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen) | Beklagten; Vorinstanz; Berufung; Klägers; Benspartnerin; Lebenspartnerin; Unterhalt; Eheliche; Recht; Kinder; Einkommen; Partei; Ziffer; Parteien; Berücksichtigen; Liegenschaft; Ehelichen; Schulden; Phase; Monatlich; Bezug; Scheidung; Betrag; Höhe; Betreuung; Unterhaltsbeiträge; Vorinstanzlich; Wohnkosten; Überschuss |
ZH | LY170030 | Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen) | Vorinstanz; Beruf; Berufung; Beklagten; Partei; Parteien; Unterhalt; Klägers; Fahrzeug; Koste; Monatlich; Betrag; Porsche; Scheidungsverfahren; Verfügung; Unterhaltsbeiträge; Höhe; Monatliche; Recht; Berufungsverfahren; Massnahmen; Wiesen; Scheidungsverfahrens; Dispositivziffer; Lebensstandard; Eheliche; Entscheid |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | KV 2019/24 | Entscheid Art. 61 Abs. 1 Satz 1, Art. 64 Abs. 1 KVG; Art. 166 ZGB. Offene Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungsforderungen. Solidarische Haftung des Versicherten für die Krankenkassenprämien und Kostenbeteiligungen seiner Ehefrau und der minderjährigen Tochter. Ungenügende Substantiierung der behaupteten Zahlungen im Rechtsöffnungsverfahren (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 14. April 2020, KV 2019/24). | Beschwerde; Höhe; Zahlung; Prämie; Prämien; Kostenbeteiligung; Beschwerdegegnerin; Beschwerdeführer; Betreibung; Kostenbeteiligungen; Zahlungen; KVG-Prämie; Rechnung; Leistungsabrechnung; Verzugszins; XXXXX; Recht; Referenznummer; Einsprache; Zinsen; Arcosana; Monats; XXXXXX; KVG-Prämien; Datum; Familie; Zeitraum; Tochter; Aufgelaufene; Einspracheentscheid |
SG | EL 2019/36 | Entscheid Art. 14 Abs. 1 lit. g ELG. Art. 4bis Abs. 1 ELG/SG. Art. 3 ff. VKB. Ergänzungsleistungen. Vergütung von Krankheits- und Behinderungskosten. Vergütung der Transportkosten im Zusammenhang mit vergütungsfähigen Krankheits- oder Behinderungskosten. Anspruch auf ein Generalabonnement der SBB. (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 23. Oktober 2019, EL 2019/36). | Beschwerde; Therapie; Sauerstoff; Generalabonnement; EL-Durchführungsstelle; EL-Bezüger; Vergütung; Franken; Beschwerdeführer; Verfügung; Einsprache; Sauerstoff-Mehrschritt-Therapie; Leistung; Fahrtkosten; Halbtax; Medizinisch; Generalabonnements; Krankenkasse; Einspracheentscheid; Vergütet; Transportkosten; Beschwerdegegnerin; Lunge; Behandlung; Wäre; Einspracheentscheides; Zusammenhang; Anspruch; Zusatzversicherung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 V 354 (9C_160/2019) | Art. 64a Abs. 5 KVG; Nichtbezahlung von Prämien und Kostenbeteiligungen; Rückerstattung an die Kantone. Die vollumfängliche Bezahlung rückständiger Forderungen durch die versicherte Person im Sinne von Art. 64a Abs. 5 KVG bezieht sich auf den Gesamtbetrag der in einem Verlustschein oder in einem gleichwertigen Rechtstitel festgestellten Forderung, dies ohne Kürzung um den Anteil von 85 %, der gegebenenfalls gemäss Art. 64a Abs. 4 KVG vom Kanton übernommen wird (E. 5). | LAMal; Assuré; Canton; L'assureur; L'assuré; Biens; Défaut; Paiement; Créance; Montant; Créances; Intégral; Position; Charge; Interprétation; Assurance; Mutuel; Titre; Actes; Consid; Dette; Arriérées; Primes; Coûts; Poursuite; Payé; équivalent; Ainsi; Droit; Hauteur |
144 V 380 | Art. 64a Abs. 6 KVG; Wechsel des Krankenversicherers. Die in Art. 64a Abs. 6 KVG für einen Versichererwechsel vorausgesetzte vollständige Begleichung sämtlicher Ausstände einer versicherten Person (Prämien, Kostenbeteiligungen) bezieht sich, auch wenn der Kanton gemäss Art. 64a Abs. 3 und 4 KVG einen Anteil von 85 % übernommen hat, auf den Gesamtbetrag der in einem Verlustschein oder in einem gleichwertigen Rechtstitel verurkundeten Forderung (E. 5.2, 6.2 und 6.3). | Versicherer; Recht; Prämie; Prämien; Kanton; Verlustschein; Person; Forderung; Urteil; Beschwerde; Versicherung; Zahlung; Krankenversicherer; Bezahlt; Betreibung; Versichererwechsel; Rechtstitel; übernommen; Verurkundeten; Ausstände; Hinweis; Bundesgericht; Entscheid; Betrag; Gleichwertigen; Säumig; Kostenbeteiligung; Versicherers |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-3093/2018 | Befreiung Versicherungspflicht | Schweiz; Beschwerde; Versicherung; Beschwerdeführen; Beschwerdeführende; Beschwerdeführenden; Versicherungspflicht; Befreiung; Krankenversicherung; Recht; B-act; Mitgliedstaat; Rente; Frankreich; Formular; Gesuch; Beilage; Person; Wohnsitz; Vorinstanz; Einsprache; Rentner; Personen; Krankenversicherungspflicht; Schweizerischen; Rechtsvorschriften; Akten; Verfahren |
C-2283/2013 | Tarife der Leistungserbringer | Tarif; Spitäler; Leistung; Vorinstanz; Spital; Preis; Benchmark; Tarifs; Betrieb; Basis; Stadt; Leistungen; Leistungs; Patient; Universitäre; Swiss; SwissDRG; Benchmarking; Tarifstruktur; Beschwerde; Spitälern; Basisfallwert; Kranken; Fälle; Genehmigung; Recht; Behandlung; Betriebsvergleich; Kanton |