1 Der Bund fördert die wissenschaftliche Forschung und die Innovation.30
2 Er kann die Förderung insbesondere davon abhängig machen, dass die Qualitätssicherung und die Koordination sichergestellt sind.31
3 Er kann Forschungsstätten errichten, übernehmen oder betreiben.
30 Angenommen in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2006, in Kraft seit 21. Mai 2006 (BB vom 16. Dez. 2005, BRB vom 27. Juli 2006 AS 2006 3033; BBl 2005 5479 5547 7273, 2006 6725).
31 Angenommen in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2006, in Kraft seit 21. Mai 2006 (BB vom 16. Dez. 2005, BRB vom 27. Juli 2006 AS 2006 3033; BBl 2005 5479 5547 7273, 2006 6725).
1 Der Bund legt Grundsätze über die Weiterbildung fest.
2 Er kann die Weiterbildung fördern.
3 Das Gesetz legt die Bereiche und die Kriterien fest.
32 Angenommen in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2006, in Kraft seit 21. Mai 2006 (BB vom 16. Dez. 2005, BRB vom 27. Juli 2006 AS 2006 3033; BBl 2005 5479 5547 7273, 2006 6725).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PS130158 | Übereinkunft zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Krone Württemberg betreffend die Konkursverhältnisse und gleiche Behandlung der beiderseitigen Staatsangehörigen in Konkursfällen vom 12. Dezember 1825/13. Mai 1826 (LS 283.1). | Konkurs; Beschwerde; Übereinkunft; Bundes; Recht; Beschwerdeführerin; Bundesgericht; Schweiz; Entscheid; Konkursamt; Ausländische; Verfahren; Bezirk; SchKG; Bezirksgericht; Vermögens; Insolvenz; Konkurse; Vermögenswerte; Verfügung; Anerkennung; Kanton; Verfahren; Auskunft; Entscheide; Kantonale; Ausländischen; Urteil; Staatsverträge |
GR | ERZ-09-268 | Amtsbefehl (Ausweisung und Kosten) | Beschwerde; Gesuch; Recht; Amtsbefehl; Kreispräsident; Provisorische; Entscheid; Erlass; Ausweisung; Tasna; Provisorischen; Verfahren; Beschwerdeführer; Miete; Superprovisorisch; Amtsbefehls; Superprovisorische; Beschwerdegegnerin; Mieter; Rückgabe; Rechtlich; Gesuchstel; Superprovisorischen; Kreisamt; Gesuchsteller; Mietwohnung; Schlichtung; Ausweisungsverfügung; Partei |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
144 III 531 (4A_362/2018) | Art. 117 lit. a ZPO; unentgeltliche Rechtspflege; Bedürftigkeit. Der Kapitalbezug der beruflichen Vorsorge nach Eintritt des Versicherungsfalls ist bei der Ermittlung der Mittellosigkeit nach Art. 117 lit. a ZPO dem Vermögen des Gesuchstellers um unentgeltliche Rechtspflege anzurechnen (E. 2-4). | Recht; Kapital; Unentgeltliche; Rente; Beschwerde; Vorsorge; Bedürftigkeit; Rechtspflege; Beschwerdeführer; Eintritt; Gesuch; Ausbezahlte; Urteil; Vermögenswert; Mittellosigkeit; Prozessuale; Vorinstanz; Berufliche; Unentgeltlichen; Entschied; Entschieden; Kapitalabfindung; Säule; Anzurechnen; Versicherungsgericht; Erfahre; über |
142 II 369 (2C_6/2016) | Ist die Aargauische Pensionskasse bei der Vergabe von Unterhaltsarbeiten an Liegenschaften ihres Anlagevermögens dem kantonalen Vergaberecht unterstellt? Beurteilung der Frage nach Staatsvertrags-, Bundes-, und kantonalem Recht. Zulässigkeit der Beschwerde (E. 1.1-1.4). Beschwerdelegitimation der Aargauischen Pensionskasse im Sinne von Art. 89 Abs. 1 BGG bejaht (E. 1.5). Kognition und Rügen (E. 2). Eine Unterstellung unter das Vergaberecht ergibt sich nicht bereits aus dem Staatsvertragsrecht (E. 3). Das kantonale Recht kann den subjektiven Geltungsbereich des Vergaberechts weiter fassen als das Staatsvertrags-, Bundes- und interkantonale Recht. Es ist nicht willkürlich, die Pensionskasse als Anstalt des Kantons in Bezug auf die streitbetroffenen Aufträge dem kantonalen Vergaberecht zu unterstellen (E. 4). Die Unterstellung verstösst nicht gegen die derogatorische Kraft des Bundesrechts (Art. 49 BV) bzw. nicht gegen Art. 111 und Art. 113 BV, ebenso wenig gegen das BVG (E. 5). Frage der Grundrechtsträgerschaft (Art. 27 BV) der Pensionskasse offengelassen, da die Aargauische Pensionskasse mehrheitlich nicht im Wettbewerb tätig ist (E. 6). Gerichtskosten: Submissionsrechtliche Angelegenheiten gelten als Fälle mit Vermögensinteresse (Art. 68 Abs. 1 und 4 BGG), auch wenn es bloss um die Frage geht, ob das Beschaffungsrecht anwendbar ist (E. 7). | Vergabe; Vorsorge; Beschwerde; Vergaberecht; Beschwerdeführerin; Recht; Vorsorgeeinrichtung; Bundes; öffentlich; Kanton; öffentlich-rechtliche; Vorsorgeeinrichtungen; Pensionskasse; Kantonale; Arbeitgeber; Staat; Bundesrecht; Anlage; öffentlich-rechtlichen; Vermögens; Berufliche; Organ; Private; Unterstellung; Aargauische; Zweck; Unterstehe; Aufgabe; Bundesrechtlich |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-4387/2019 | Beitragsverfügung der Auffangeinrichtung | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Tilgung; Tilgungsplan; Betreibung; B-act; Beitrags; Zahlung; Beilage; Recht; Schuld; Verfügung; Höhe; Bundes; Beiträge; Auffangeinrichtung; Betrag; Beitragsverfügung; Forderung; Geleistet; Verzug; Bundesverwaltungsgericht; Verzugszins; Rechnung; Arbeitgeber; Rechtsvorschlag; Verfahren; Zahlungen |
A-863/2017 | Aufsichtsmittel | Vorsorge; Leistung; Beschwerde; Vorsorgeeinrichtung; Leistungsverbesserung; Technische; Verzinsung; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Technischen; Recht; Wertschwankungsreserve; Zinssatz; Altersguthaben; Wertschwankungsreserven; Verordnung; Zinssatz; Vorsorgeeinrichtungen; Massnahme; Vorschrift; Leistungsverbesserungen; Referenzzinssatz; Vorinstanz; Verfügung; Sammel; Urteil; Bundesverwaltungsgericht; Stiftung |