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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 639 CCS dal 2023

Art. 639 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 639

1 Gli eredi rispondono solidalmente per i debiti della successione anche dopo la divisione e con tutti i loro beni, salvo che i creditori abbiano espressamente o tacitamente consentito alla divisione od all’assunzione dei debiti.

2 La responsabilità solidale si prescrive in cinque anni dalla divisione o dalla esigibilità del credito verificatasi più tardi.

II. Regresso fra coeredi >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 639 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPF210025Öffentliche letztwillige VerfügungBeschwerde; Beschwerdeführer; Kosten; Verfahren; Vorinstanz; Summarischen; Bezirksgericht; Erblasserin; Einzelgericht; Nachlass; Gesetzlichen; Meilen; Letztwillige; Bezirksgerichtes; Zürich; Kanton; Schreiben; Stellte; Erbbescheinigung; Entscheid; Seiner; Betreffend; Bundesgericht; Seinen; Nachlasses; Urteil; Verfügung; Lasten; Kantons
ZHLB200048ErbteilungBeklagte; Berufung; Kläger; Beklagten; Erblasserin; Erbteil; Festzustellen; Zuwendung; Parteien; Festzustellen; Kosten; Nachlass; Digung; Berufungskläger; Liegenschaft; Gemäss; Zuwendungen; Urteil; Klägers; Berufungsbeklagte; Pflichtteil; Soweit; Gericht; Berechtigt; Entschädigungsfolgen; Erbteilung; Hinzuzuzählen; Verfahren; Abgetretene; Berechnungsmasse
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
127 III 1Art. 193 ZGB; Verjährung der Haftung. Die Ansprüche aus Art. 193 ZGB und aus Art. 285 ff. SchKG beruhen auf unterschiedlichen Voraussetzungen und haben andere Folgen; Vorrang von Art. 193 ZGB (E. 2a). Diese Bestimmung ist nur auf Forderungen anwendbar, die vor der ehevertraglichen Güterverschiebung entstanden sind; massgeblicher Zeitpunkt bei Rentenansprüchen, die der Gläubiger gestützt auf Art. 193 ZGB gegen den Ehegatten des Schuldners richtet (E. 2b). Der Haftungsanspruch nach Art. 193 ZGB verjährt in zehn Jahren (Art. 7 ZGB und Art. 127 OR). Die Fristen von Art. 285 ff. SchKG sind nicht anwendbar (E. 3a). Schuld; SchKG; Ehegatte; Verjährung; Recht; Gläubiger; Rente; Renten; Urteil; Schuldner; Beklagten; Ehegatten; Haftungsanspruch; Witwe; Forderung; Begründung; HAUSHEER/REUSSER/GEISER; Kantonsgericht; Zeitpunkt; Witwenrente; Klage; Ehevertraglich; Bundesgericht; HAUSHEER; Ehevertrag; Gerichte; Konkurs; Betreibung
123 III 89Art. 761 OR. Gerichtsstand für Klagen aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit. Der Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft steht für alle Klagen aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit zur Verfügung, insbesondere auch für Klagen gegen die Erben der Verantwortlichen. Gericht; Klagt; Gerichtsstand; Klage; Verantwortlichkeit; Beklagten; Gesellschaft; Person; Erben; Personen; Verantwortliche; Gerichtsstands; Verantwortlichen; Verantwortlichen; Aktienrechtliche; Gerichte; Klagen; Aktienrechtlicher; Personen; Gerichtsstandsvorschrift; Gesetzgeber; Forderung; gegen; Verwaltung; Anwendungsbereich; Wohnsitz; Vorschrift; Recht

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4558/2012Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungBeschwerde; Vorinstanz; Beschwerdeführer; Verfügung; Recht; Arbeitgeber; Angefochten; Anschluss; Vorakten; Forderung; Angefochtene; Bundes; Zwangsanschluss; Vorsorge; Verfahren; Erben; Wiedererwägung; Auffangeinrichtung; Arbeitnehmer; Verfahrens; Betreibung; Vorsorgeeinrichtung; Partei; Angefochtenen; Anschluss; Beiträge; Verfahrenskosten; Bundesverwaltungsgericht; Wiedererwägungsverfügung
C-4656/2009Zwangsanschluss an die AuffangeinrichtungBeschwerde; Verfügung; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Erben; Vorinstanz; Bundes; Recht; Anschluss; Auffangeinrichtung; Pflege; Erbengemeinschaft; Beigeladene; Focht; Arbeitgeber; Angefochtene; Arbeitnehmer; Zwangsanschluss; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Begründung; Vorsorge; Berufliche; Gehör; Beigeladenen; Schloss; Vorliegenden; Jahreslohn; Zeitpunkt; Angefochtenen
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