Art. 639SCC from 2023
Art. 639
1 Even after the division of the estate, the heirs remain jointly and severally liable with their entire property for the debts of the testator to his or her creditors, providing the latter have not expressly or tacitly agreed to a division or transfer of such debts.
2 The joint and several liability of the co-heirs prescribes five years after the division or the subsequent date on which the debt claim fell due.
II. Recourse against co-heirs >
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Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
127 III 1 | Art. 193 ZGB; Verjährung der Haftung. Die Ansprüche aus Art. 193 ZGB und aus Art. 285 ff. SchKG beruhen auf unterschiedlichen Voraussetzungen und haben andere Folgen; Vorrang von Art. 193 ZGB (E. 2a). Diese Bestimmung ist nur auf Forderungen anwendbar, die vor der ehevertraglichen Güterverschiebung entstanden sind; massgeblicher Zeitpunkt bei Rentenansprüchen, die der Gläubiger gestützt auf Art. 193 ZGB gegen den Ehegatten des Schuldners richtet (E. 2b). Der Haftungsanspruch nach Art. 193 ZGB verjährt in zehn Jahren (Art. 7 ZGB und Art. 127 OR). Die Fristen von Art. 285 ff. SchKG sind nicht anwendbar (E. 3a). | Schuld; SchKG; Ehegatte; Verjährung; Recht; Gläubiger; Rente; Renten; Urteil; Schuldner; Beklagten; Ehegatten; Haftungsanspruch; Witwe; Forderung; Begründung; HAUSHEER/REUSSER/GEISER; Kantonsgericht; Zeitpunkt; Witwenrente; Klage; Ehevertraglich; Bundesgericht; HAUSHEER; Ehevertrag; Gerichte; Konkurs; Betreibung |
123 III 89 | Art. 761 OR. Gerichtsstand für Klagen aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit. Der Gerichtsstand am Sitz der Gesellschaft steht für alle Klagen aus aktienrechtlicher Verantwortlichkeit zur Verfügung, insbesondere auch für Klagen gegen die Erben der Verantwortlichen. | Gericht; Klagt; Gerichtsstand; Klage; Verantwortlichkeit; Beklagten; Gesellschaft; Person; Erben; Personen; Verantwortliche; Gerichtsstands; Verantwortlichen; Verantwortlichen; Aktienrechtliche; Gerichte; Klagen; Aktienrechtlicher; Personen; Gerichtsstandsvorschrift; Gesetzgeber; Forderung; gegen; Verwaltung; Anwendungsbereich; Wohnsitz; Vorschrift; Recht |