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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 638 ZGB vom 2022

Art. 638 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 638

Die Anfechtung des Teilungsvertrages erfolgt nach den Vorschriften über die Anfechtung der Verträge im Allgemeinen.

C. Haftung gegenü­ber Dritten >I. Solidare Haf­tung >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 638 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB210013Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Beschwerde; Beschwerdeführerin; Obergericht; Nachlass; Notariat; Aufsicht; September; Horgen; Urteil; Vorinstanz; Obergerichts; Verfahren; Beschwerdegegner; Wirkung; Beschluss; Partei; Parteien; Vorliegend; Aufsichtsbeschwerde; Teilung; Stellt; Entscheid; Rechtsanwalt; Bezirksrat; Gesetzlich; Zürich
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