II. Anfechtung der Teilung
Die Anfechtung des Teilungsvertrages erfolgt nach den Vorschriften über die Anfechtung der Verträge im Allgemeinen.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB210013 | Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Obergericht; Nachlass; Notariat; Aufsicht; September; Horgen; Urteil; Vorinstanz; Obergerichts; Verfahren; Beschwerdegegner; Wirkung; Beschluss; Partei; Parteien; Vorliegend; Aufsichtsbeschwerde; Teilung; Stellt; Entscheid; Rechtsanwalt; Bezirksrat; Gesetzlich; Zürich |