E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 638 ZGB vom 2021

Art. 638 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 638 B. Haftung der Miterben unter sich / II. Anfechtung der Teilung

II. Anfechtung der Teilung

Die Anfechtung des Teilungsvertrages erfolgt nach den Vorschriften über die Anfechtung der Verträge im Allgemeinen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 638 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB210013Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Beschwerde; Beschwerdeführerin; Obergericht; Nachlass; Notariat; Aufsicht; September; Horgen; Urteil; Vorinstanz; Obergerichts; Verfahren; Beschwerdegegner; Wirkung; Beschluss; Partei; Parteien; Vorliegend; Aufsichtsbeschwerde; Teilung; Stellt; Entscheid; Rechtsanwalt; Bezirksrat; Gesetzlich; Zürich
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz