E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 635 OR de 2022

Art. 635 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 635

319

Les fondateurs rendent compte dans un rapport écrit:

1.
de la nature et de l’état des apports en nature ou des reprises de biens et du bien-fondé de leur évaluation;
2.
de l’existence de la dette et de la réalisation des conditions néces­saires à sa compensation;
3.
des motifs et du bien-fondé des avantages particuliers accor­dés à des fonda­teurs ou à d’autres personnes.

319 Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 4 oct. 1991, en vigueur depuis le 1er juil. 1992 (RO 1992 733; FF 1983 II 757).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 635 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BEZK 2010 684Kognition des Handelsregisteramtes bei der Eintragung einer Nachliberierung durch VerrechnungHandelsregister; Forderung; Liberierung; Handelsregisteramt; Verrechnung; Kapital; Verrechenbare; Prüfung; Eintrag; Kognition; Datum; Beschwerde; Gesellschaft; Bericht; Zusteht; Voraussetzungen; Eintragung; Beschwerdeführerin; Handelsregistereintrages; Barmittel; Recht; Schenker; Zeitpunkt; Verrechenbaren; Schutz; Existenz; Prüfungspflicht; Statuten; Belegen; Kognitionsbefugnis

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZK.2016.6 (AG.2017.9)SonderprüfungGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Gesuchsgegnerin; Gesuchsteller; Sonderprüfung; Gesellschaft; Grundstücke; Verwaltungsrat; Verkauf; Aktionär; Gesuchsbeilage; Sonderprüfer; Marktwert; Recht; Interesse; Interessen; Juni; Verwaltungsrats; Gericht; Generalversammlung; Organ; Gesuchstellers; Organe; Bewertung; Geschäft; Gesuchsantwort; Verkaufs; Über
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 IV 167 (6B_1043/2010)Art. 251 Ziff. 1 Abs. 2 StGB; Art. 635a OR; Fälschung einer Prüfungsbestätigung. Die Herstellung einer falschen Prüfungsbestätigung in einer elektronischen Datenverarbeitungsanlage als Collage unter Einscannen der Unterschrift einer Drittperson von einem anderen Dokument und die Weiterleitung der Datei zuhanden des Handelsregisteramtes erfüllen den Tatbestand der Urkundenfälschung im eigentlichen Sinne (E. 2.4). Urkunde; Beschwerde; Prüfung; Handelsregister; Prüfungsbestätigung; Recht; Urkunden; Kopie; Unterschrift; Handelsregisteramt; Beschwerdeführer; Urteil; Dokument; Original; Gründung; Urkundenfälschung; Vorteil; Daten; Computer; Rechtsverkehr; Elektronisch; Falsche; Datei; Verfasst; Revisor; Hergestellt; Verwendung; Kantons
99 II 55Anfechtung von Beschlüssen einer Generalversammlung. 1. Art. 706 Abs. 1 OR. Recht des Aktionärs zur Anfechtung (Erw. 1). 2. Art. 646, 652, 660 und 703 OR. Beschlüsse einer Generalversammlung, das Grundkapital durch Ausgabe neuer Namenaktien um das Mehrfache zu erhöhen und die neuen Aktien den bisherigen in allen Teilen gleichzustellen; Erhöhungsgründe und Emissionsbedingungen, die weder den Anspruch des Aktionärs auf Gleichbehandlung, noch seine Rechte auf Beteiligung am Reingewinn und auf Anteil am Liquidationsergebnis verletzen, noch gegen Art. 2 ZGB und die Statuten verstossen (Erw. 2-5). Aktionär; Aktien; Gesellschaft; Recht; Aktionäre; Beschlüsse; Kapital; Beklagten; Grundkapital; Statuten; Millionen; Generalversammlung; Reingewinn; Datenverarbeitung; Liquidationsergebnis; Mehrheit; Handelsgericht; Kapitalerhöhung; Franken; Datenverarbeitungsanlage; Bezug; Weltwoche; Minderheit; Mehrheitsaktionäre; Bezugsrecht; Behaupte; Erhöhung; Aktionärs; Angefochtene; Zeitschrift

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-7872/2015RevisionsaufsichtBeschwerde; Beschwerdeführer; Revision; Gründung; Revisions; Unabhängigkeit; Zulassung; Verwaltungsrat; Gesellschaft; Vorinstanz; Urteil; Prüft; Einzelunternehmen; Geprüft; Gründungsprüfung; Gründungsbericht; Revisor; Beschwerdeführers; Handelsregister; Geprüften; Prüfen; Aktionär; Verfügung; Zugelassen; Gründungsprüfer; Unabhängigkeitsbestimmungen; Revisionsstelle; Entzug
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz