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Codice di procedura civile (CPC)

Art. 63 CPC dal 2023

Art. 63 Codice di procedura civile (CPC) drucken

Art. 63

Pendenza della causa in caso di incompetenza e di errato tipo di procedura

1 Se l’atto ritirato o respinto per incompetenza del giudice o dell’autorità di conciliazione aditi è riproposto entro un mese davanti al giudice o all’autorità competenti, la causa si considera pendente dal giorno in cui l’atto fu proposto la prima volta.

2 Lo stesso vale se l’azione fu promossa in errato tipo di procedura.

3 Sono fatti salvi gli speciali termini legali d’azione previsti dalla LEF31.

31 RS 281.1


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 63 Codice di procedura civile (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNG220008Forderung / Einseitige VertragsänderungRecht; Mieter; Vermieter; Vermieterin; Mieterin; änderung; Berufung; Vorinstanz; Vertragsänderung; Kündigung; Klage; Entscheid; Mietvertrag; Partei; Parteien; Beschwer; Rechtsschutzinteresse; Nichteintreten; Materiell; Vorinstanzliche; Beklagten; Nichteintretens; Urteil; Formular; Nichteintretensentscheid; Auskunft; Rungen; Vorinstanzlichen; Schlichtungsbehörde; Zeigt
ZHHG210211Unterlassung und ForderungRecht; Nutzungs; Partei; Verwaltung; Verwaltungsordnung; Recht; Parteien; Grundstück; Miteigentum; Miteigentümer; Tumsanteil; Miteigentums; Miteigentumsanteil; Grundbuch; Fläche; Rechtsbegehren; Beklagten; Aussenfläche; Mietvertrag; Grundstücks; Klage; Werkstatt; Werbesäule; Sonderrecht; Zugewiesen; Orange; Grenzzaun; Flächen; Gebäude; Unterbaurecht
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO150093Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Unentgeltliche; Gesuch; Schlichtungsverfahren; Rechtsbeistand; Unentgeltlichen; Schlichtungsbehörde; Person; Mietsachen; Rechtspflege; Bezirkes; Hinwil; Verfahren; Obergericht; Rechtsanwalt; Kanton; Obergerichts; Lebens; Liegenschaft; Hauptsache; Bestellung; Akten; Gericht; Rechtsbeistandes; Unentgeltlicher; Obergerichtspräsident; Gesuchstellende; Zeitpunkt
ZHVO150094Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRicht; Unentgeltliche; Gesuch; Obergericht; Rechtspflege; Obergerichts; Obergerichtspräsident; Verfahren; Gesuche; Unentgeltlichen; Gericht; Obergerichtspräsidenten; Gerichtliche; Zuständigkeit; Rückwirkend; Kantons; Klage; Bestellung; Rechtsverbeiständung; Rückwirkende; Zuständig; Entscheid; Zürich; Gewährung; Rechtsbeistand; Gesuchen; Einreichung; Interesse; Behandlung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 30 (5A_383/2020)
Regeste
 a Art. 79, Art. 80 und Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 59 Abs. 2 lit. d ZPO . Verhältnis der Anerkennungsklage zur Rechtsöffnung. Rechtsnatur der Anerkennungsklage und der Verfahren auf definitive und provisorische Rechtsöffnung. Die Rechtshängigkeit einer Anerkennungsklage hindert die Einleitung oder Weiterführung eines Rechtsöffnungsverfahrens nicht (E. 2).
Recht; Klage; Rechtsöffnung; Feststellungs; SchKG; Negative; Feststellungsklage; Beschwerde; Klagerückzug; Definitive; Negativen; Rückzug; Entscheid; Leistung; Betreibung; Gerichtlich; Verfahren; Gerichtliche; Forderung; Urteil; Materiell; Rechtsöffnungstitel; Rechtsvorschlag; Obergericht; Gericht; Beschwerdeführer; Zahlung; Rechtskraft; Anerkennungs; Leistungsbegehren
146 III 47 (4A_191/2019) Art. 200 Abs. 1 ZPO ; sachliche Zuständigkeit; Nichteintretensentscheid. Für die Beurteilung der sachlichen Zuständigkeit der paritätischen Schlichtungsbehörde im Sinne von Art. 200 Abs. 1 ZPO ist im reinen Schlichtungsverfahren grundsätzlich von den tatsächlichen Behauptungen der klagenden Partei auszugehen. Ergibt sich, dass die paritätische Schlichtungsbehörde sachlich offensichtlich nicht zuständig ist, darf sie das Verfahren durch Nichteintretensentscheid beenden (E. 3 und 4). Schlichtung; Schlichtungsbehörde; Sachlich; Zivil; Eintreten; Paritätisch; Urteil; Sachliche; Prozess; Paritätische; Zuständigkeit; Miete; Schlichtungsverfahren; Nichteintretensentscheid; Zuständig; Partei; Kantons; Verfahren; Zivilprozessordnung; Pacht; Geschäftsräumen; Recht; Entscheid; Gericht; Beschwerde; Streitigkeit
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