b. Feuerversicherung
1 In der Feuerversicherung ist der Ersatzwert:
2 Als Feuerschaden ist auch derjenige Schaden anzusehen, der durch Löschen des Feuers oder durch notwendiges Ausräumen eintritt und in der Vernichtung, Beschädigung oder in dem Abhandenkommen der Sache besteht.
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
F-3278/2021 | Nationales Visum | Beschwerde; Gesuch; Medizinisch; Medizinische; Gesuchstellenden; Beschwerdeführer; Gesuchsteller; Vorinstanz; Visum; Schweiz; Libanon; Tungsgericht; Medizinischen; Bundesverwaltungsgericht; Syrische; Humanitäre; Aufgr; Verfügung; Syrischen; Behörde; Behandlung; Syrien; Bericht; Werden; Familie; BVGer; Visums; Frist; Person; Reichte |