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Schweizerische Strafprozessordnung (StPO)

Art. 63 StPO vom 2023

Art. 63 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) drucken

Art. 63

Sitzungspolizeiliche Massnahmen

1 Die Verfahrensleitung sorgt für Sicherheit, Ruhe und Ordnung während der Verhandlungen.

2 Sie kann Personen, die den Geschäftsgang stören oder Anstandsregeln verletzen, verwarnen. Im Wiederholungsfalle kann sie ihnen das Wort entziehen, sie aus dem Verhandlungsraum weisen und nötigenfalls bis zum Schluss der Verhandlung in polizeilichen Gewahrsam setzen lassen. Sie kann den Verhandlungsraum räumen lassen.

3 Sie kann die Unterstützung der am Orte der Verfahrenshandlung zuständigen Polizei verlangen.

4 Wird eine Partei ausgeschlossen, so wird die Verfahrenshandlung gleichwohl fort­gesetzt.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 63 Schweizerische Strafprozessordnung (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSF170002Ausstandsbegehren und RevisionGesuch; Gesuchsteller; Verfahren; Revision; Kammer; Verteidigung; Zustellung; Urteil; Obergericht; Gesuchstellers; Eingabe; Ausstand; Kantons; Amtliche; Person; Verfahrens; Elektronisch; Gericht; Oberrichter; Revisionsgesuch; Beschwerde; Eingaben; Entscheid; Obergerichts; Bundesgericht; Elektronische; VeÜ-ZSSV; Rechtsmittel; Geboten
ZHSB120277versuchte vorsätzliche Tötung etc.Schuldig; Beschuldigte; Privatkläger; Privatklägerin; Beschuldigten; Vorinstanz; Wohnung; Berufung; Verteidigung; Staatsanwalt; Staatsanwaltschaft; Genugtuung; Drogen; Verfahren; Gericht; Urteil; Kantons; Massnahme; Tötung; Berufungsverfahren; Amtlich; Antrag; Freiheitsstrafe; Gericht; Aussage; Amtliche; Begründet
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSDG.2018.40 (AG.2021.160)Befangenheitsantrag gegen den Strafgerichtspräsidenten (BGer 1B_240/2021 vom 08.02.2022)Vorsitz; Sitzen; Vorsitzende; Beweis; Verfahren; Verteidiger; Ausstand; Verfahrens; Verhandlung; Verteidigende; Stehen; Partei; Gericht; Stellt; Werden; Stelle; Verteidigenden; Hauptverhandlung; Vorstehend; Verteidigung; Gestellt; Beweisanträge; Staatsanwalt; Strafgericht; Stunde; Vorfrage; Staatsanwaltschaft; Genommen; Oktober; Vorfragen
BSBES.2018.79 (AG.2018.460)Einsprache als zurückgezogen abgeschrieben (BGer 6B_785/2018 vom 15. Oktober 2018)Schwer; Beschwerde; Gerichts; Beschwerdeführer; Strafgericht; Gerichtssaal; Weibel; Einzelgericht; Verhandlung; Tasche; Werden; Strafgerichts; Gemäss; Einsprache; Basel-Stadt; Verfahrens; Seiner; Weisung; Abschreibung; Hauptverhandlung; Appellationsgericht; Verfügung; Strafbefehl; Ordnung; Strafsachen; Können; Staatsanwaltschaft; Schuldig; Vorliegend; April
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
107 Ia 166Art. 6 Ziffer 2 EMRK; Kostenauflage bei Freispruch. Die in den meisten kantonalen Strafprozessordnungen vorgesehene Regelung, wonach einem Freigesprochenen Kosten auferlegt werden können, wenn er das Strafverfahren durch ein verwerfliches oder leichtfertiges Benehmen verursacht hat, verstösst nicht gegen die Unschuldsvermutung.
Recht; Urteil; Verursacht; Beschwerde; Verweigerung; Verhalten; Schweizerischen; Kantone; Kostenauflage; Unschuldsvermutung; Prozessordnung; Freispruch; Einwand; Prozessentschädigung; Verfahrenskosten; Beschwerdeführer; Erwägungen; Unschuldsvermutung; Staat; Benehmen; Leichtfertiges; Verwerfliches; Bundesgericht; Europäischen; Ziffer; Kantons; Haftung; Auferlegt; Prozessordnungen; Sinne
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