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Codice penale svizzero (CPS)

Art. 63 CPS dal 2023

Art. 63 Codice penale svizzero (CPS) drucken

Art. 63

1 Se l’autore è affetto da una grave turba psichica, è tossicomane o altrimenti affetto da dipendenza, il giudice può, invece del trattamento stazionario, ordinare un trattamento ambulatoriale qualora:

a.
l’autore abbia commesso un reato in connessione con questo suo stato; e
b.
vi sia da attendersi che in tal modo si potrà ovviare al rischio che l’autore commetta nuovi reati in connessione con il suo stato.

2 Per consentire il trattamento ambulatoriale e tener conto del genere di trattamento, il giudice può sospendere l’esecuzione di una pena detentiva senza condizionale e pronunciata contemporaneamente, di una pena detentiva dichiarata esecutiva in seguito a revoca nonché di una pena residua divenuta esecutiva in seguito a ripristino dell’esecu­zione. Per la durata del trattamento può ordinare un’assistenza riabilitativa e impartire norme di condotta.

3 L’autorità competente può disporre che l’autore venga temporaneamente sottoposto a trattamento stazionario, se necessario per dare inizio al trattamento ambulatoriale. Il trattamento stazionario non deve complessivamente durare più di due mesi.

4 Di regola, il trattamento ambulatoriale non può durare più di cinque anni. Se, trascorsa la durata massima, risulta necessaria una protrazione per ovviare al rischio che l’autore commetta nuovi crimini e delitti connessi alla sua turba psichica, il giudice può di volta in volta protrarre il trattamento da uno a cinque anni su proposta dell’autorità d’esecuzione.

Soppressione della misura >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 63 Codice penale svizzero (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB200437Versuchte schwere Körperverletzung etc.Schuldig; Beschuldigte; Massnahme; Beschuldigten; Behandlung; Ambulant; Ambulante; Stationär; Stationäre; Freiheit; Gutachten; Sinne; Privatkläger; Gericht; Urteil; Freiheitsstrafe; Recht; Berufung; Schwere; Amtlich; Ambulanten; Kokain; Anordnung; Amtliche; Delikt; Erscheint; Verteidigung; Anzuordnen; Therapeutische; Gutachter
ZHSB220033Vergewaltigung etc. (Rückweisung des Schweizerischen Bundesgerichtes)Digte; Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Urteil; Gutachten; Bundesgericht; Verwahrung; Verteidigung; Kantons; Amtlich; Amtliche; Entschädigung; Berufung; Sinne; Massnahme; Entscheid; Unentgeltlich; Unentgeltliche; Kammer; Beschwerde; Achtung; Geschädigte; Rechtskraft; Privatklägerin; Begutachtung; Verfahren; Obergericht; Vollzug; Staatsanwaltschaft
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2018.00095Widerruf der Niederlassungsbewilligung infolge Straffälligkeit: Aufgrund der allgemeinen Lage in Afghanistan ist näher abzuklären, ob der Beschwerdeführer auf ein tragfähiges soziales Netz in seinem Heimatland zurückgreifen kann.Beschwerde; Beschwerdeführer; Gericht; Recht; Mehrfache; Beschwerdeführers; Schweiz; Soziale; Massnahme; Interesse; Mehrfachen; Urteil; Staat; Bestraft; Rechtlich; Bezirk; Widerruf; Juni; Busse; Rechtliche; Bestraft; Rechtsprechung; Freiheits; Bezirksgericht; Delikte; Aufenthalt; Aufenthalts; Dezember; Afghanistan; Freiheitsstrafe
ZHVB.2017.00410Ambulante Behandlung nach Art. 63 StGB.Beschwerde; Beschwerdeführer; Massnahme; Recht; Beschwerdegegner; Beschwerdeführers; Unentgeltliche; Ambulante; Verfahren; Behandlung; Gericht; Therapie; Rekurs; Unentgeltlichen; Sitzung; Beschwerdeverfahren; Justiz; Urteil; Ambulanten; Entschädigung; Sitzungen; Fortführung; Vollzug; Rechtsbeistand; Parteientschädigung; Gewährung; Rechtsvertreter; Einzelrichterin; Vorliegenden
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 IV 89 (6B_1397/2019)
Regeste
Art. 391 Abs. 2 StPO ; die erstmalige Anordnung einer ambulanten Massnahme durch das Berufungsgericht verstösst gegen das Verschlechterungsverbot (reformatio in peius). Verzichtet das erstinstanzliche Gericht auf die Anordnung einer beantragten ambulanten Massnahme und hat die Staatsanwaltschaft in ihrer Anschlussberufung deren Anordnung nicht erneut beantragt, verletzt das Berufungsgericht das Verschlechterungsverbot, wenn es eine ambulante Massnahme anordnet (E. 4.1-4.4).
Massnahme; Ambulante; Urteil; Anordnung; Beschwerde; Verschlechterungsverbot; Berufung; Therapie; Ambulanten; Kantons; Raubes; Mehrfachen; Lebenspartner; Hinweisen; Schuldig; Erstinstanzlich; Beantragt; Geschäftsinhaberin; Umwandlung; Opfer; Mehrfacher; Freiheitsstrafe; Stationäre; Beschwerdeführer; Ordnete; Kantonsgericht; Klebeband; Führten; Willig; Sachen
147 IV 329 (1B_370/2020)
Regeste
Art. 19 Abs. 2 lit. b und Art. 334 Abs. 1 StPO ; Urteilskompetenz des Einzelgerichts. Die Grenze von zwei Jahren Freiheitsentzug, bis zu der die Urteilskompetenz des Einzelgerichts vorgesehen werden kann, ist streng zu handhaben. Sie darf unter keinen Umständen überschritten werden. Dem Widerruf einer bedingten Entlassung aus dem Strafvollzug ist insoweit ebenso Rechnung zu tragen wie dem Widerruf einer bedingten Sanktion. Im zu beurteilenden Fall Aufhebung des Urteils des Einzelgerichts, das aufgrund der neu ausgesprochenen Strafe und einer zufolge Aufhebung einer ambulanten Massnahme vollziehbar erklärten Vorstrafe einen Freiheitsentzug von insgesamt 46 Monaten verantwortete (E. 2).
Gericht; Urteil; Freiheit; Richter; Urteils; Einzelrichter; Einzelgericht; Freiheitsstrafe; Kanton; Bedingte; Einzelgerichts; Urteilskompetenz; Beschwerde; Bedingten; Amtsgericht; Beurteilung; Beschwerdeführer; Solothurn; Staatsanwalt; Einzelrichters; Richter; Ambulante; Behandlung; GO/SO; Widerruf; Vollzug; Staatsanwaltschaft; Grenze

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
D-1389/2013Erteilung der vorläufigen AufnahmeBeschwerde; Beschwerdeführer; Beschwerdeführers; Wegweisung; Verfügung; Entscheid; Flüchtling; Verfahren; Recht; Schweiz; Vollzug; Vater; Vorinstanz; Türkei; Flüchtlings; Bundesverwaltungsgericht; Angefochten; Behörde; Vaters; Verfahrens; Gehör; Vollzug; Heimat; Flüchtlingseigenschaft; Akten; Wegweisungsvollzug; Interesse; Aufenthalt; Antrag; Freiheitsstrafe

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2018.26Ausnützen der Kenntnis vertraulicher Tatsachen (Art. 161 Ziff. 1 Abs. 1 aStGB). Mehrfache Widerhandlung gegen das Revisionsaufsichtsgesetz (Art. 40 Abs. 1 lit. b aRAG).Schuldig; Beschuldigte; Bundes; Beschuldigten;Aktie; Übernahme; Aktien; Insider; Sache; Revision; Recht; Tatsache; Vertraulich; Vertrauliche; AStGB; Gericht; Verwaltung; Verfahren; Bundesanwaltschaft; Revisor; Protokoll; Urteil; Widerhandlung; Geldstrafe; Verfahren; Aufforderung; Effekten; Tatsachen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
TRECH-SEL, PAUEN BORERPraxiskommentar StGB2018
Stefan TrechselKommentar, 2. Aufl., Zürich1997
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