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Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG)

Art. 63 MWSTG vom 2023

Art. 63 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) drucken

Art. 63

Verlagerung der Steuerentrichtung

1 Bei der ESTV registrierte und nach der effektiven Methode abrechnende steuerpflichtige Importeure und Importeurinnen können die auf der Einfuhr von Gegen­ständen geschuldete Steuer, statt sie dem BAZG zu entrichten, in der periodischen Steuerabrechnung mit der ESTV deklarieren (Verlagerungsverfahren), sofern sie regelmässig Gegenstände ein- und ausführen und sich daraus regelmässig beacht­liche Vorsteuerüberschüsse ergeben.

2 Werden die im Verlagerungsverfahren eingeführten Gegenstände nach der Einfuhr im Inland noch bearbeitet oder verarbeitet, so kann die ESTV steuerpflichtigen Personen bewilligen, die bearbeiteten oder verarbeiteten Gegenstände ohne Berechnung der Steuer an andere steuerpflichtige Personen zu liefern.

3 Der Bundesrat regelt die Einzelheiten des Verlagerungsverfahrens.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 63 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSU210013Mehrfache Hinterziehung der Steuer resp. der Gehilfenschaft dazuSchuldig; Beschuldigte; Schuldigten; Beschuldigten; Vorinstanz; Verfahren; Recht; Gericht; MWSTG; Steuer; Galerie; Kommission; Einfuhr; Untersuchung; Fall-; Kunst; Verfahren; Recht; Bundes; Urteil; Sinne; Vorinstanzlich; Vorinstanzliche; Verlagerung; Verlagerungsverfahren; Busse; VStrR; Verfügung; Respektive

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-601/2019MehrwertsteuerSteuer; Beschwerde; Beschwerdeführerin; MWSTG; Recht; Mehrwertsteuer; Vorsteuer; Wirtschaftlich; Urteil; Berechtigte; Kunstwerke; Steuerumgehung; Einfuhr; Gesellschaft; AMWSTG; Verfahren; Berechtigten; Steuerpflicht; Einfuhrsteuer; Liegende; Leistung; Subjektiv; Vorsteuerabzug; Vermietung; Subjektive; Forderung; Kontrolle; Vorliegende
A-714/2018ZölleBeschwerde; Lerie; Galerie; Beschwerdeführer; Akten; Fall-Nr; Einfuhr; Kunstwerk; Verlagerung; Kommission; Verlagerungsverfahren; Werke; Kunstwerke; Recht; Beschwerdeführers; Verkauf; Preis; Agreement; Consignment; Werke; Einfuhrsteuer; Verfahrens; Erwähnt; Vertrag; Recht; Verfahren; Urteil

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BE.2013.4Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR).Gesuch; Gesuchsgegner; Daten; Datei; Dateien; Bundes; Durchsuchung; Beschwerde; Beschwerdekammer; Verfahren; Gesuchsgegners; Einfuhr; Sichergestellte; Sichergestellten; Untersuchung; Fallen; Beschlagnahme; Entsiegelung; Beschlagnahmeverbot; Befinde; MWSTG; Befinden; Laptop; Outlook-Archiv-Datei; Anwalt; Bundesstrafgericht; Person; Elemente
BE.2013.7Entsiegelung (Art. 50 Abs. 3 VStrR).Gesuch; Gesuchsgegnerin; Verfahren; Durchsuchung; Daten; Einfuhr; Entsiegelung; MWSTG; Beschwerde; Papiere; Bundesstrafgericht; Sichergestellt; Verlagerungsverfahren; Kunst; Beschwerdekammer; Bundesstrafgerichts; Importeur; Sichergestellte; Entsiegelungsgesuch; Sichergestellten; Untersuchung; Person; Kunstgegenstände; Hausdurchsuchung; Rechnung; Mehrwertsteuer; Einfuhrsteuer; Papieren
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