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Federal Act on Private International Law (PILA)

Art. 63PILA from 2022

Art. 63 Federal Act
on Private International Law (PILA) drucken

Art. 63

1 Swiss courts that have jurisdiction to hear an action for divorce or separation also have jurisdiction to rule on the subsequent effects thereof. The provisions of this Act relating to the protection of minors (Art. 85) are reserved.37

1bis Swiss courts have exclusive jurisdiction to rule on claims for the division of occupational pension entitlements against a Swiss pension fund.38

2 The subsequent effects of divorce and separation are governed by Swiss law.39 The provisions of this Act relating to the name (Art. 37 to 40), to maintenance obligations between spouses (Art. 49), to marital property relations (Art. 52 to 57), to the effects of a parent-child relationship (Art. 82 and 83), and to the protection of minors (Art. 85) are reserved.

37 Amended by Annex No 3 of the FA of 21 June 2013 (Parental Responsibility), in force since 1 July 2014 (AS 2014 357; BBl 2011 9077).

38 Inserted by Annex No 3 of the FA of 19 June 2015 (Equitable Pension Division on Divorce), in force since 1 Jan. 2017 (AS 2016 2313; BBl 2013 4887).

39 Amended by Annex No 3 of the FA of 19 June 2015 (Equitable Pension Division on Divorce), in force since 1 Jan. 2017 (AS 2016 2313; BBl 2013 4887).

V. Supplementing or amending decisions >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 63 Federal Act on Private International Law (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLC220012EhescheidungPartei; Parteien; Vorsorge; Berufung; Vorinstanz; Beklagten; Güterrechtlich; Güterrechtliche; Konto; Errungenschaft; Kinder; Betrag; Ausgleich; Guthaben; Recht; Terrechtlichen; Güterrechtlichen; Ausgleichs; Vorsorgeguthaben; Scheidung; Dische; Urteil; Ausland; Entscheid; Ausländische; Schuld; Schweiz; Ausgleichszahlung; Stichtag
ZHLC150001EhescheidungBeklagten; Recht; Unterhalt; Tochter; Recht; Parteien; Beruf; Vorsorge; Scheidung; Berufung; Vorinstanz; Teilung; Besuch; Gericht; Ferien; Bezahlen; Italien; Entscheid; Woche; Pensionskasse; Urteil; Unterhaltsbeitrag; Terrecht; Schweiz; Verhältnisse; Eltern; Austrittsleistung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO110022Bestellung eines unentgeltlichen RechtsbeistandesRecht; Gesuchsteller; Unentgeltliche; Gericht; Klage; Rechtsbeistand; Obergericht; Verfahren; Kanton; Unterhalt; Bestellung; Unentgeltlichen; Obergerichts; Abänderung; Zuständig; Frist; Kantons; Unterhaltsbeiträge; Rechtsbeistandes; Bezahlen; Bestellt; Zivilprozessordnung; Aussichtslos; Beabsichtigte; Obergerichtspräsident; Rechtspflege; Schweiz; ZPO/ZH; Unentgeltlicher
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
131 III 289Art. 15, 63 und 64 IPRG; Art. 122 und 123 ZGB; Ergänzung eines ausländischen Scheidungsurteils. Ergänzung eines französischen Scheidungsurteils hinsichtlich der Aufteilung der bei einer schweizerischen Pensionskasse geäufneten Austrittsleistung (E. 2). Scheidung; Berufung; Recht; Vorsorge; Austrittsleistung; Urteil; Berufungsbeklagte; Schweiz; Teilung; Partei; Berufungskläger; Ehegatten; prestation; Compensatoire; Frankreich; Scheidungsurteil; Berufliche; Französische; Parteien; Anspruch; Rechtswahl; Pensionskasse; Vorinstanz; Freizügigkeit; Ergänzung; Französischen; Scheidungsrecht; Scheidungsurteils; Vorsorgeausgleich
126 III 298Nebenfolgen einer im Ausland rechtskräftig geschiedenen Ehe; Klage beim schweizerischen Gericht auf Regelung der Elternrechte; Zuständigkeit. Ist für die Zuteilung der elterlichen Gewalt und die Regelung des persönlichen Verkehrs ein schweizerisches Gericht zuständig (Art. 1 MSA i.V.m. Art. 85 Abs. 1 IPRG) und kann daher der Entscheid eines ausländischen Gerichts wegen dessen fehlender Zuständigkeit in der Schweiz nicht anerkannt werden (Art. 25 lit. a IPRG), so hat das mit der Gestaltung der Elternrechte befasste schweizerische Gericht von Amtes wegen auch den Kinderunterhalt festzulegen, obwohl dieser vom MSA nicht erfasst wird. Schweizerische; Entscheid; Zuständigkeit; Schweiz; Schweizerischen; Gericht; Aufenthalt; Gerichte; Urteil; Scheidung; Regelung; Recht; Ausländische; Gewöhnlichen; Entscheidung; Vertragsstaat; Hinweisen; Minderjährige; Internationale; Kinderbelange; Nebenfolgen; Zuständig; Über; Schutz; Berufung; Gewalt; Jugoslawien; Heimatstaat; Massnahmen
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