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Financial Services Act (FinSA)

Art. 63FinSA from 2020

Art. 63 Financial Services Act (FinSA) drucken

Art. 63 Supplementary provisions

The Federal Council shall issue supplementary provisions on the key information document. It shall regulate in particular:

a.
its content;
b.
its scope, language and layout;
c.
details on how it is to be made available;
d.
the equivalence of foreign documents with the key information document in accordance with Article 59 paragraph 2.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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