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Legge federale sulla previdenza professionale per la vecchiaia, i superstiti e l’invalidità (LPP)

Art. 63 LPP dal 2023

Art. 63 Legge federale sulla previdenza professionale per la vecchiaia, i superstiti e l’invalidità (LPP) drucken

Art. 63

250

250 Abrogato dal n. I della LF del 19 mar. 2010 (Riforma strutturale), con effetto dal 1° gen. 2012 (RU 2011 3393; FF 2007 5199).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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