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Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV)

Art. 63 BV vom 2022

Art. 63 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) drucken

Art. 63

a29 Hochschulen

1 Der Bund betreibt die Eidgenössischen Technischen Hochschulen. Er kann wei­tere Hochschulen und andere Institutionen des Hochschulbereichs errichten, über­nehmen oder betreiben.

2 Er unterstützt die kantonalen Hochschulen und kann an weitere von ihm anerkannte Institutionen des Hochschulbereichs Beiträge entrichten.

3 Bund und Kantone sorgen gemeinsam für die Koordination und für die Gewährleistung der Qualitätssicherung im schweizerischen Hochschulwesen. Sie nehmen dabei Rücksicht auf die Autonomie der Hochschulen und ihre unterschiedlichen Trägerschaften und achten auf die Gleichbehandlung von Institutionen mit gleichen Aufgaben.

4 Zur Erfüllung ihrer Aufgaben schliessen Bund und Kantone Verträge ab und übertragen bestimmte Befugnisse an gemeinsame Organe. Das Gesetz regelt die Zuständigkeiten, die diesen übertragen werden können, und legt die Grundsätze von Organisation und Verfahren der Koordination fest.

5 Erreichen Bund und Kantone auf dem Weg der Koordination die gemeinsamen Ziele nicht, so erlässt der Bund Vorschriften über die Studienstufen und deren Übergänge, über die Weiterbildung und über die Anerkennung von Institutionen und Abschlüssen. Zudem kann der Bund die Unterstützung der Hochschulen an einheitliche Finanzierungsgrundsätze binden und von der Aufgabenteilung zwischen den Hochschulen in besonders kostenintensiven Bereichen abhängig machen.

29 Angenommen in der Volksabstimmung vom 21. Mai 2006, in Kraft seit 21. Mai 2006 (BB vom 16. Dez. 2005, BRB vom 27. Juli 2006 – AS 2006 3033; BBl 2005 5479 5547 7273, 2006 6725).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 63 Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft (BV) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPN070195Sachliche Zuständigkeit der Zivilgerichte im Bereich des Bundesgesetzes über die Berufsbildung (Art. 60 BBG)Recht; Berufsbildung; Verbindlich; Berufsbildungsfonds; Allgemeinverbindlicherklärung; Bundes; Privatrechtlich; Verband; Beschwerde; Privatrechtliche; Nichtig; Betrieb; Verfahren; Vorinstanz; Entscheid; öffentlich-rechtlich; Verbands; Hinw; Berufsverband; Angefochten; Arbeitgeber; Gesamtarbeitsverträge; Interesse; Verfügung; öffentlich-rechtliche; Angefochtene; Bildung; Zuständigkeit; Erklärte

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUBKD 2014 10Nachteilsausgleichsmassnahmen dürfen nicht dazu führen, dass die inhaltlichen Anforderungen der Lernziele reduziert werden.Beschwerde; Beschwerdeführerin; Beruf; Mathematische; Mathematik; Berufs; Lernziel; Kompetenz; Nachteilsausgleich; Prüfung; Behinderung; Leistung; Zeitzuschlag; Hilfsmittel; Fähigkeit; Dyskalkulie; Lernende; Berufsbild; Bundes; Berufsbildung; Kompetenzen; Lernenden; Lernziele; Behinderte; Bezug; Mathematischen; Kandidat; Gewährt; Behinderten
AGAGVE 2002 39AGVE 2002 39 S.131 2002 Schulrecht 131 II. Schulrecht 39 Anspruch auf Schulgeld für den Besuch einer höheren Fachschule?...Ausbildung; Kanton; Schule; Rungsberater; Schulgeld; Ernährungsberater; Gesundheit; Schulen; Ernährungsberaterin; Anspruch; Fachschule; Ratung; Abkommen; Reich; Schulgeldes; Kantons; Region; Gesundheitswesen; Besuch; Ausbildungen; Schulabkommen; Kantone; Ernährungsberatung; Abkommen; Beruf; Beiträge; Fachschulen; Bereich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
124 IV 34Art. 24 StGB und Art. 19 Ziff. 2 BetmG: Anstiftung zur qualifizierten Widerhandlung gegen das Betäubungsmittelgesetz durch einen ausländischen V-Mann. Anstiftung scheidet aus, wenn der Täter den Entschluss zur bestimmten Tat bereits gefasst hat (E. 2c; Bestätigung der Rechtsprechung). Stiftet ein V-Mann jemanden zur Begehung von Delikten an, tritt er als "agent provocateur" oder "Lockspitzel" auf und handelt damit widerrechtlich (E. 3d/aa). Sein Fehlverhalten ist den zuständigen Strafverfolgungsbehörden jedenfalls dann zuzurechnen, wenn er in seiner Eigenschaft als polizeilicher verdeckter Ermittler gehandelt hat; die Zurechnung entfällt hingegen bei einem für einen fremden Staat tätigen ausländischen V-Mann, dessen Einsatz ohne Wissen und Zustimmung der zuständigen schweizerischen Behörden erfolgt ist (E. 3d/bb). Der rechtswidrige V-Mann-Einsatz kann unter bestimmten Umständen die Straflosigkeit der provozierten Personen begründen (E. 3e). V-Mann; Recht; Axel; Beschwerde; Verhalten; V-Mannes; Einsatz; Recht; Vorinstanz; Betäubungsmittel; Verdeckte; Beschwerdegegner; Kokain; Agent; Rechtlich; Provocateur; Staat; V-Leute; Begehung; Bundesgericht; Recht; Schweizerischen; Taten; Beamte; ALBRECHT; Ermittler; V-Leuten
116 IV 292Strafzumessung. Überprüfung einer ungerechtfertigten Ungleichbehandlung; Art. 63 StGB, Art. 4 BV; Rechtsmittel an das Bundesgericht. Die Strafzumessung erfolgt gemäss Art. 63 StGB. Eine ungerechtfertigte Ungleichbehandlung verstösst regelmässig gegen die dort enthaltenen Grundsätze. Die Rüge einer Ungleichbehandlung bei der Strafzumessung ist daher in aller Regel mit eidgenössischer Nichtigkeitsbeschwerde an das Bundesgericht zu erheben. Nur ausnahmsweise kommt insoweit die (subsidiäre) staatsrechtliche Beschwerde in Betracht, z.B. in den äusserst seltenen Fällen, in denen eine nach den in Art. 63 StGB festgelegten Kriterien bemessene Strafe zu einer objektiv ungerechtfertigten Ungleichbehandlung führt, die gegen Art. 4 BV verstösst. Della; Diritto; Sentenza; Corte; Cassazione; Misura; Ricorso; Ungleichbehandlung; Pubblico; Trattamento; Ricorrente; Nella; Procura; Censura; Ungerechtfertigte; Zumessung; Federale; Ticino; Confronti; Pubblica; Cantone; Penale; Essere; Causa; Ammissibile; Gravame; Consid; Inammissibile; Violazione; Parità

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-348/2019Energie (Übriges)Beschwerde; Anlage; Beschwerdeführer; Fotos; Vorinstanz; Verfahren; Integriert; Photovoltaikanlage; Bundesverwaltungsgericht; Partei; Kategorisierung; Urteil; Einsprache; Tegriert; Verfahrenskosten; integriert; Pronovo; Verfügung; Unterlagen; Mitwirkung; Einspracheentscheid; Energie; Einmalvergütung; Sachverhalt; Parteien; Mitwirkungspflicht; Entscheid
B-6678/2018Berufsbildung (Übriges)Beschwerde; Kurse; Beschwerdeführerin; Schweiz; Vorinstanz; Liste; Bundes; Recht; Vorbereiten; Voraussetzung; Wirtschaft; Vorbereitenden; Begründung; Entscheid; Begründet; Voraussetzungen; Anbieter; KomplementärTherapie; Verordnung; Eintrag; Fachprüfung; Höhere; Wirtschaftsfreiheit; Ausnahmefall; Ermessen; Berufsbildung; Eintragung; Verfügung; Bringe; Bereich
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