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Arbeitsgesetz (ArG)

Art. 63 ArG vom 2018

Art. 63 Arbeitsgesetz (ArG) drucken

Art. 631


1 Aufgehoben durch Ziff. II 35 des BG vom 20. März 2008 zur formellen Bereinigung des Bundesrechts, mit Wirkung seit 1. Aug. 2008 (AS 2008 3437; BBl 2007 6121).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2018 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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