1 Die Mitglieder des Regierungsrates dürfen keine andere bezahlte Tätigkeit ausüben.
2 Ausgenommen ist die vom Kantonsrat bewilligte Vertretung des Kantons in Organisationen des öffentlichen und privaten Rechts.
3 Der Bundesversammlung dürfen höchstens zwei Mitglieder des Regierungsrates angehören.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2020.00627 | Rückstufung der Niederlassungsbewilligung auf eine Aufenthaltsbewilligung | Schwer; Beschwerde; Beschwerdeführer; Rückstufung; Integration; Widerruf; Niederlassungsbewilligung; Aufenthalt; Werden; Dezember; Aufenthalts; Aufenthaltsbewilligung; Beschwerdeführers; Welche; Migration; Verfügung; Gemäss; Rechtliche; Bericht; Zürich; Erfüllt; Familie; November; Verfahren; Sozialhilfe; Seiner; Januar; Wegweisung; Medizinische; Migrationsamt |
SO | VWBES.2019.364 | Aufenthaltsbewilligung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Gericht; Landes; Landesverweisung; Schweiz; Aufenthalt; Urteil; Bewilligung; Migration; Widerruf; Solothurn; Urteil; Staat; Bundesgericht; Mehrfachen; Entscheid; Niederlassungsbewilligung; Unentgeltliche; Rechtlich; Migrationsbehörde; Einreise; Verfügung; Aufenthaltsbewilligung; Verwaltungsgericht; Rechtliche; Rechtskräftig; Rechtspflege; Bundesgerichts |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 II 1 (2C_667/2020) | Regeste Art. 34 Abs. 1, Art. 58a, Art. 62 Abs. 1 lit. d und g, Art. 63 Abs. 2 und 3, Art. 96 Abs. 2 und Art. 99 AIG ; Art. 62a, Art. 77a ff. und Art. 85 Abs. 1 VZAE ; Art. 3 lit. g ZV-EJPD ; Rückstufung von einer altrechtlich erteilten Niederlassungs- auf eine Aufenthaltsbewilligung wegen eines Integrationsdefizits. Die Rückstufung, d.h. der Ersatz der Niederlassungs- durch eine Aufenthaltsbewilligung, ist grundsätzlich auch bei altrechtlich erteilten Niederlassungsbewilligungen zulässig (E. 2). | Rückstufung; Integration; Niederlassungsbewilligung; Rechtlich; Aufenthalt; Aufenthalts; Recht; Aufenthaltsbewilligung; Gericht; Widerruf; Beschwerde; Migration; Integrationsdefizit; Rechtliche; Zustimmung; Beschwerdeführer; Bundes; Ausländer; Weisungen; Erteilt; Migrations; Niederlassungsbewilligungen; Schweiz; Erteilung; Altrechtlich; Wegweisung; Erteilte; Lasse; Rechtlichen; Landesverweisung |
146 II 321 (2C_744/2019) | Regeste Art. 62 Abs. 2 und Art. 63 Abs. 3 AIG ; Art. 66a Abs. 2 und Art. 66abis StGB ; Zulässigkeit eines Widerrufs einer Aufenthaltsbewilligung wenn ein Strafurteil sich mit der Landesverweisung nicht auseinandersetzt. Wird ein Ausländer für Delikte verurteilt, die eine Landesverweisung gerechtfertigt hätten, eine solche jedoch im Strafurteil nicht thematisiert (E. 3), ist davon auszugehen, dass das Strafgericht darauf verzichtet hat, diese Massnahme im Sinne von Art. 63 Abs. 3 AIG zu ergreifen. Die Verwaltungsbehörde kann somit ausschliesslich gestützt auf die betreffende strafrechtliche Verurteilung die Niederlassungsbewilligung nicht widerrufen (E. 4). Der Umstand, dass die strafrechtliche Verurteilung vorliegend für vor und nach dem 1. Oktober 2016 begangene Delikte und somit teilweise für Delikte ausgesprochen wurde, für welche noch keine Landesverweisung erteilt werden konnte, vermag daran nichts zu ändern (E. 5). | Pénal; Expulsion; Autorisation; Pénale; Jugement; étranger; Infraction; Infractions; Elles; D'établissement; Autorité; L'expulsion; Révocation; Prononcer; D'une; Raison; Commis; L'autorisation; Consid; Tribunal; Peine; Cette; été; Canton; Administrative; Septembre; Octobre; étrangers; Lesquelles; Condamné |