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Obligationenrecht (OR)

Art. 625 OR vom 2022

Art. 625 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 625

297

Eine Aktiengesellschaft kann durch eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen oder andere Handelsgesellschaften gegründet werden.

297 Fassung gemäss Ziff. I 3 des BG vom 16. Dez. 2005 (GmbH-Recht sowie Anpassungen im Aktien-, Genossenschafts-, Handelsregister- und Firmenrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2008 (AS 2007 4791; BBl 2002 3148, 2004 3969).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 625 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHAA090010Ausschluss der juristischen Person vom Anspruch auf unentgeltliche RechtspflegeBeschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Person; Juristische; Kaution; Juristischen; Unentgeltliche; Liegenden; Alleinaktionär; Prozessführung; Vorliegenden; Beschwerdegegnerin; Unentgeltlichen; Rechtsmittel; Personen; Gericht; Prozessuale; Frist; Kassationsverfahren; Gerichtlich; Durchgriff; Rechtlich; Entscheid; Beschluss; Verfahren; Eingabe
GRZK2 2021 43AberkennungsklageBerufung; Berufungsklägerin; Klagt; Berufungsbeklagte; Darlehen; Recht; Darlehens; Berufungsbeklagten; Gesellschaft; Person; Regionalgericht; Partei; Urteil; Hafte; Verfahren; Parteien; Verkauf; Sicherheit; Juristische; Wäre; Durchgriff; Kaufrecht; Die; Verlängerung; Bundesgericht; RG-act; Entscheid; Einzige; Rechtsöffnung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
85 II 111Art. 120 Abs. 1 OR, Art. 2 ZGB. Gebieten Treu und Glauben, dass der Rechtsnachfolger (Zessionar) einer Aktiengesellschaft seine Forderung gegen einen Dritten mit dessen Forderung gegen den einzigen Aktionär verrechnen lasse? Gesellschaft; Aktionär; Büterra; Büterra-Immobilien; Recht; Forderung; Verrechnung; Schuld; Einzige; Aktien; Klagte; Bürgisser; Aktiengesellschaft; Einmann; Einzigen; Beklagten; Gläubiger; Aktionärs; Glauben; Lebedkin; Berufung; Luzern; Betrag; Trete; Handelsbank; Einmanngesellschaft; Urteil; Verwalter; Bundesgericht
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