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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 62 ZPO vom 2023

Art. 62 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 62

Beginn der Rechtshängigkeit

1 Die Einreichung eines Schlichtungsgesuches, einer Klage, eines Gesuches oder eines gemeinsamen Scheidungsbegehrens begründet Rechtshängigkeit.

2 Der Eingang dieser Eingaben wird den Parteien bestätigt.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 62 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB210035Feststellungsklage gemäss Art. 88 ZPOBerufung; Recht; Feststellung; Vorinstanz; Betreibung; Entscheid; Verfahren; Rechtsmittel; Parteien; Erstinstanzlich; Forderung; Klage; Angefochten; Angefochtene; Klagten; Feststellungsklage; Erstinstanzliche; Beschluss; Regel; Erhob; Berufungsverfahren; Ungewissheit; Bundes; Vorinstanzliche; Gericht; Beklagten; Interesse; Erhoben; Schutzwürdige; Bundesgericht
ZHRU220024Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeBeschwerde; Unentgeltliche; Beschwerdeführer; Gesuch; Vorinstanz; Rechtspflege; Vorprozessual; Klage; Unentgeltlichen; Vorprozessuale; Verfahren; Urteil; Beschwerdeverfahren; Bezirksgericht; Anwaltlichen; Zessualen; Dietikon; Rechtsbeistand; Bemühungen; Schrift; Obergericht; Prozessualen; Klageschrift; Bundesgericht; Entscheid; Bewilligung; Kantons; Gewährung; Aufwand; Gesuchsteller
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO150064Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Unentgeltliche; Rechtspflege; Gesuch; Unentgeltlichen; Verfahren; Schlichtungsverfahren; Obergericht; Partei; Person; Obergerichts; Reichen; Bestellung; Rechtsverbeiständung; Entscheid; Klage; Friedensrichteramt; Kanton; Forderung; Gewährung; Schlichtungsverfahrens; Rechtsanwältin; Gericht; Obergerichtspräsident; Beurteilung; Hauptsache; Vorprozessuale; Einkommen
ZHVO150033Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeRecht; Unentgeltliche; Rechtspflege; Gesuch; Schlichtungsverfahren; Unentgeltlichen; Obergericht; Klage; Bestellung; Kloten; Person; Obergerichts; Anspruch; Kanton; Verfahren; Entscheid; Friedensrichteramt; Zessuale; Rechtsbeiständin; Konkubinat; Kinder; Partei; Beurteilung; Auflösung; Gericht; Obergerichtspräsident; Einkommen; Gesuchstellende
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 30 (5A_383/2020)
Regeste
 a Art. 79, Art. 80 und Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 59 Abs. 2 lit. d ZPO . Verhältnis der Anerkennungsklage zur Rechtsöffnung. Rechtsnatur der Anerkennungsklage und der Verfahren auf definitive und provisorische Rechtsöffnung. Die Rechtshängigkeit einer Anerkennungsklage hindert die Einleitung oder Weiterführung eines Rechtsöffnungsverfahrens nicht (E. 2).
Recht; Klage; Rechtsöffnung; Feststellungs; SchKG; Negative; Feststellungsklage; Beschwerde; Klagerückzug; Definitive; Negativen; Rückzug; Entscheid; Leistung; Betreibung; Gerichtlich; Verfahren; Gerichtliche; Forderung; Urteil; Materiell; Rechtsöffnungstitel; Rechtsvorschlag; Obergericht; Gericht; Beschwerdeführer; Zahlung; Rechtskraft; Anerkennungs; Leistungsbegehren
144 III 526 (4A_452/2017)Streitverkündungsklage (Art. 81 und 82 ZPO); Schlichtungsverfahren (Art. 197 ff. ZPO). Die Streitverkündungsklage kann nur in einem Entscheidverfahren vor dem Gericht der ersten Instanz geltend gemacht werden, das durch Einreichung der Hauptklage eingeleitet wird. Die Einreichung einer Streitverkündungsklage, welche Rechtshängigkeit begründet (Art. 62 Abs. 1 ZPO), ist im Schlichtungsverfahren ausgeschlossen (E. 3.3). Appel; Cause; Conciliation; Procédure; Demande; L'appel; Prétentions; Consid; être; Civil; Tiers; Admis; Procès; Civile; Principal; Cours; Demandeur; Même; L'autorité; Zivilprozessordnung; D'appel; N'est; Recours; Mission; Partie; D'une; Appeler; Schlichtungsverfahren; Zivilprozessordnung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-322/2018GebührenSchlichtung; Verfahren; Vorinstanz; Verfahrens; Gebühr; Gebühren; Beschwerde; Schlichtungsverfahren; Bundes; Beschwerdeführerin; Gericht; Aufgabe; Streitwert; Schlichtungsstelle; Regle; Bundesverwaltung; Bundesverwaltungsgericht; Recht; Gebührenreglement; Aufwand; Komplexität; Schlichtungsbehörde; Leitung; Aufgaben; Partei; Budscom; Trete; Kunden; Ombudscom
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