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Legge sul contratto d’assicurazione (LCA)

Art. 62 LCA dal 2020

Art. 62 Legge sul contratto d’assicurazione (LCA) drucken

Art. 62 Valore di risarcimento / a. In genere

Valore di risarcimento

a. In genere

Il valore di risarcimento dev’essere calcolato sulla base del valore che l’interesse assicurato aveva al momento in cui accadde il sinistro.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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