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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 62 StGB vom 2021

Art. 62 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 62

1 Wer einen Vorgesetzten oder einen Höheren bedroht oder tätlich angreift, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe112 bestraft.113

2 In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.

3 In Kriegszeiten kann auf Freiheitsstrafe114 bis zu fünf Jahren erkannt werden.115

112 Ausdruck gemäss Ziff. II 1 Abs. 2 des BG vom 21. März 2003, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3389; BBl 1999 1979). Diese Änd. wurde im ganzen zweiten Teil des ersten Buches berücksichtigt.

113 Fassung gemäss Ziff. I 2 des BG vom 23. März 1979, in Kraft seit 1. Jan. 1980 (AS 1979 1037; BBl 1977 II 1).

114 Ausdruck gemäss Ziff. II 1 Abs. 1 des BG vom 21. März 2003, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3389; BBl 1999 1979). Diese Änd. wurde im ganzen zweiten Teil des ersten Buches berücksichtigt.

115 Eingefügt durch Ziff. I 2 des BG vom 23. März 1979, in Kraft seit 1. Jan. 1980 (AS 1979 1037; BBl 1977 II 1).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 62 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB170021Freiheitsberaubung etc.Schuldig; Beschuldigte; Massnahme; Störung; Stationäre; Psychisch; Gutachten; Beschuldigten; Psychische; Gutachter; Zungsgutachten; Ambulante; Behandlung; Gewalt; Ergänzungsgutachten; Therapie; Reiche; Schwere; Stationären; Rückfallgefahr; Urteil; Amtlich; Berufung; Psychischen; Anordnung; Amtliche; Freiheit; Therapeutisch; Gericht
ZHUH160305VerwahrungsüberprüfungBeschwerde; Beschwerdeführer; Gutachter; Gutachten; Persönlichkeit; Therapie; Beschwerdeführers; Ergänzung; Ergänzungsgutachten; Massnahme; Lichkeitsstörung; Störung; Persönlichkeitsstörung; Bezirksgericht; Verwahrung; Nachvollziehbar; Reichen; Recht; Begründe; Ausführungen; Problem; Hinweis; Therapeutisch; Begründet; Therapeutische; Fällig; Affekt; Higkeit
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2006.00430Verwahrung nach neuem RechtBeschwerde; Beschwerdeführer; Entlassung; Recht; Gutachten; Verwahrung; Bedingte; Begutachtung; Entscheid; Massnahme; Therapeutische; Vollzug; Beschwerdeführers; Vollzug; Behandlung; Bericht; Täter; Mehrfachen; Verwaltungsgericht; Probeweise; Rechts; Justiz; Vollzugs; Anhörung; Voraussetzungen; Abhängig; Gericht; Zeitpunkt; Verändert; Bundesgericht
SOVWBES.2011.332Aufhebung der stationären therapeutischen BehandlungMassnahme; Entscheid; Vollzug; Aufhebung; Gericht; Vollzugs; Zuständig; Behörde; Verfügung; Beschwerde; Stationäre; Verwahrung; Vollzugsbehörde; Recht; Verwaltungs; Vollzug; Therapeutische; Behörde; Anordnung; Amtsgericht; Entscheide; Departement; Antrag; Recht; Beschwerdeführer; Nachträglich; Verwaltungsgericht; Rechtliche; Massnahmen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 108 (6B_780/2019)
Regeste
Art. 34 Abs. 3 StPO ; nachträgliche Gesamtstrafenbildung. Art. 34 Abs. 3 StPO stellt sicher, dass die materiell-rechtlichen Vorschriften der Gesamtstrafenbildung von der verurteilten Person wirksam durchgesetzt werden können (E. 2.2.1).
Gesamtstrafe; Recht; Gericht; Gesamtstrafen; Träglich; Trägliche; Gesamtstrafenbildung; Kanton; Urteil; Vorinstanz; Kantons; Obergericht; Freiheitsstrafe; Beschwerde; Verfahren; Ratio; Asperation; Rechtskräftig; Verfahren; Vollzug; Rechtskräftige; Person; Delikt; Verurteilt; Teilbedingt; Rechtskraft; Teilbedingte; Träglichen
145 IV 167 (6B_1098/2018)Art. 62c Abs. 1 lit. a und Art. 62d Abs. 1 StGB; Art. 19 Abs. 2 lit. b und Art. 363 ff. StPO; Gerichts- und Behördenorganisation bei Aufhebung und Umwandlung von Massnahmen; Spruchkörperbesetzung. Den Kantonen steht es frei, eine gerichtliche Instanz zu schaffen, welche sowohl über die Aufhebung einer Massnahme als auch deren Umwandlung gleichzeitig in einem einzigen Entscheid befinden kann (E. 1.5). Anwendbares Verfahrensrecht und Rechtsmittelweg (E. 1.6). Abgrenzung der Anordnung der Verwahrung gemäss Art. 62c Abs. 4 i.V.m. Art. 64 Abs. 1 StGB von der nachträglichen Verwahrung nach Art. 65 Abs. 2 StGB hinsichtlich des anwendbaren Verfahrensrechts und der Voraussetzungen (E. 1.7). Verneinung einer Verletzung von Bestimmungen der EMRK (E. 1.8). Über Beschwerden gegen eine in einem selbstständigen nachträglichen Verfahren angeordnete Verwahrung hat die Beschwerdeinstanz als Kollegialgericht zu befinden (E. 2.3). Massnahme; Entscheid; Recht; Beschwerde; Aufhebung; Verfahren; Massnahmen; Verwahrung; Kanton; Verfahren; Therapeutische; Rechtsmittel; Massnahmenvollzug; Anordnung; Stationäre; Gerichtliche; Kantone; Urteil; Therapeutischen; Massnahmenvollzugs; Massnahmenvollzugsgericht; Vollzug; Nachträglich; Nachträgliche; Verfahrens; Gericht; Vollzugs; Beschwerdeführer; Über; Rechtsmittelverfahren

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4240/2014EinreiseverbotBeschwerde; Massnahme; Recht; Beschwerdeführer; Einreise; Basel; Gericht; Einreiseverbot; Urteil; Recht; Urteil; Sicherheit; Vollzug; Basel-Landschaft; Gefährdung; Vorinstanz; Schweiz; Stationäre; Wiegen; Verfügung; Schwerwiegende; Person; Kantons; Therapie; Massnahmen; Sexuell; Rechtliche; Gefahr; Entlassung; Akten
D-6038/2006Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Mongolei; Über; Beschwerdeführers; Beschwerdeführerin; Untersuchung; Gefängnis; Apotheke; Dokument; Glaubhaft; Schwester; Ausführungen; Wegweisung; Staatsanwalt; Beziehungsweise; Schweiz; Vorinstanz; Worden; Staatsanwaltschaft; Apotheker; Vollzug; Behandlung; Vorbringen; Hinaus; Mongolische; Person

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SK.2008.14Mengenmässig qualifizierte Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz (Art. 19 Ziff. 1, Ziff. 2 lit. a BetmG; Art. 337 Abs. 1 StGB).Heroin; Droge; Drogen; Heroingemisch; Anklage; Verkauf; Menge; Telefon; Aussage; Bundes; Aussagen; Qualifiziert; Lieferung; Betäubungsmittel; Anklagepunkt; Qualifizierte; Anstalten; Schweiz; Schuldig; Spreche; Freiheitsstrafe; Erklärte; Qualifizierten; Verfahren; Drogengeschäft; Habe

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Stratenwerth, Wohlers Handkommentar, Bern2007
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