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Strassenverkehrsgesetz (SVG)

Art. 62 SVG vom 2020

Art. 62 Strassenverkehrsgesetz (SVG) drucken

Art. 62

Schadenersatz, Genugtuung

1 Art und Umfang des Schadenersatzes sowie die Zusprechung einer Genugtuung richten sich nach den Grundsätzen des Obligationenrechtes1 über unerlaubte Handlungen.

2 Hatte der Getötete oder Verletzte ein ungewöhnlich hohes Einkommen, so kann der Richter die Entschädigung unter Würdigung aller Umstände angemessen ermässigen.

3 Leistungen an den Geschädigten aus einer privaten Versicherung, deren Prämien ganz oder teilweise vom Halter bezahlt wurden, sind im Verhältnis seines Prämienbeitrages auf seine Ersatzpflicht anzurechnen, wenn der Versicherungsvertrag nichts anderes vorsieht.


1 SR 220



Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 62 Strassenverkehrsgesetz (SVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB180014ForderungOpiat; Unfall; Gutachten; Vorinstanz; Gigkeit; MEDAS; Beruf; Berufung; Opioid; Kausalzusammenhang; MEDAS-Gutachten; Abhängig; Opiate; Recht; Tramal; Entzug; Unfallereignis; Schaden; Quanz; Schmerzen; Abhängigkeit; Adäquanz; Opiatabhängigkeit; Gutachter; Kungen; Beschwerde; Somatisch; Schwere; Opioide
ZHHG140117ForderungUnfall; Schwindigkeit; Geschwindigkeit; Verschulden; Motorrad; Klagt; Haftung; Partei; Beklagten; Beweis; Genugtuung; Verstorbene; Parteien; Gefahren; Schaden; Recht; Fahrzeug; Gericht; Beweis; Bestritten; Verstorbenen; Gutachten; Kollision; Kurve; Stellung; Gutachter; Wäre
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
138 III 157 (6B_368/2011)Art. 47 OR, Art. 62 Abs. 1 SVG; Genugtuung bei Konkubinatsverhältnis. Ein stabiles Konkubinatsverhältnis kann im Sinne von Art. 47 OR einen Anspruch auf Genugtuung zugunsten des überlebenden Konkubinatspartners begründen; Begriff des stabilen Konkubinatsverhältnisses (E. 2). Concubin; Droit; Moral; Indemnité; Civil; Concubinage; Recourant; être; Arrêt; Relation; Recourante; Consid; Table; Commun; Cantonal; Principe; Conclu; Défunt; D'une; Enfant; Civile; Cantonale; Comme; Ratio; Civiles; Admis; était; Depuis; Stable; Communauté
132 III 321Schadensberechnung bei Invalidität; Überentschädigungsverbot; Anrechnung von schadensausgleichenden Leistungen Dritter; Haushaltschaden (Art. 42 Abs. 2, Art. 46 Abs. 1 und Art. 51 Abs. 2 OR; Art. 34 Abs. 2 BVG und Art. 26 BVV 2 in den bis zum 31. Dezember 2004 geltenden Fassungen). Anrechnung von BVG-Invalidenleistungen an den zu ersetzenden Erwerbsausfallschaden. Voraussetzungen der Kongruenz der Leistungen und des Bestehens einer Rückgriffsmöglichkeit der Pensionskasse gegen den Haftpflichtigen, insbesondere im Fall, in dem die Vorsorgeeinrichtung in ihrem Reglement nicht vorgesehen hat, dass ihr der Geschädigte seine Ansprüche gegen den Haftpflichtigen abtreten muss (E. 2). Berücksichtigung einer Reallohnerhöhung bei der Berechnung des künftigen Haushaltschadens (E. 3). Haushalt; Schaden; Haushalts; Haushaltschaden; Leistung; Arbeit; Künftige; Regress; Berechnung; Recht; Leistungen; Pensionskasse; Künftigen; Person; Reallohnerhöhung; Vorsorge; Recht; Haftpflicht; Versicherung; Haushaltschadens; Vorinstanz; Haftpflichtige; Schadens; SCHAETZLE/; Vorsorgeeinrichtung; Alter; Bundesgericht; Arbeitnehmer
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