E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Obligationenrecht (OR)

Art. 62 OR vom 2021

Art. 62 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 62

1 Wer in ungerechtfertigter Weise aus dem Vermögen eines andern bereichert worden ist, hat die Bereicherung zurückzuerstatten.

2 Insbesondere tritt diese Verbindlichkeit dann ein, wenn jemand ohne jeden gültigen Grund oder aus einem nicht verwirklichten oder nachträglich weggefallenen Grund eine Zuwendung erhalten hat.

II. Zahlung einer Nichtschuld>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 62 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP230007ForderungBerufung; Beklagten; Vorinstanz; Darlehen; Darlehensvertrag; Klägers; Habe; Entscheid; Beschwerde; Beweis; Ausführungen; Schriftgutachten; Ergeben; Gungen; Mitwirkung; Berufungsverfahren; Unterschrieben; Verfahren; Parteien; Gericht; Unbegründet; übergeben; Zeuge; Urteil; Verpflichtet; Unterschrift; Erhob; Prot; Nicht; Tatsachen
ZHRT220165RechtsöffnungBeschwerde; Gesuchsgegner; Beschwerdeverfahren; Urteil; Betreibung; Partei; Vorinstanz; Parteien; Eingabe; Entscheid; IVm; Gericht; Verfahren; Hinweis; Aufgr; Rechtsöffnung; Entschädigung; Frist; Versandt; Zahlungen; Zustellung; Betreibungsamt; Begründung; Urteils; Urkunde; Schriftlich; Gungen; Akten; Bundesgericht; Verfügung
Dieser Artikel erzielt 61 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2022.00188Rückerstattung unrechtmässig bezogener Sozialhilfe im Betrag nachträglich ausgerichteter ArbeitslosengelderBeschwerde; Sozialhilfe; Beschwerdeführerin; Person; Unterstützung; Hilfe; Meldepflicht; Rückerstattung; Einnahme; Wirtschaftliche; Entscheid; Unterstützt; Einnahmen; Juni; Unterstützte; Hinweis; April; März; Verpflichtet; Unrechtmässig; Lebensunterhalt; Bezirksrat; Gehör; Richtlinien; August; Lita; Anspruch; Deckung; Einkünfte; Zahlung
ZHVO110047Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Recht; Gesuchsteller; Unentgeltliche; Rechtspflege; Einkommen; Obergericht; Verfahren; Obergerichts; Einkommens; Gericht; Obergerichtspräsident; Schlichtungsverfahren; Entscheid; Zivilprozessordnung; Schweiz; Kantons; Mittellosigkeit; Unentgeltlichen; Mitwirkungspflicht; Hinsicht; Beurteilung; Friedensrichteramt; Akten; Anspruch; Zürich; Steuerausweis
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 10 (9C_63/2020)
Regeste
Art. 26 Abs. 4 BVG ; Regressforderung; Schadenszins. Zur Regressforderung gehört ein Regress- resp. Schadenszins (E. 4). Dessen Höhe richtet sich nach dem BVG-Mindestzinssatz plus ein Prozent (E. 5).
Vorleistung; Vorsorge; Leistungspflichtig; Vorsorgeeinrichtung; Leistungspflichtige; Regress; Stadt; Leistung; Schaden; Auffangeinrichtung; Rückgriff; Vorleistungen; Vorleistungspflicht; Vorleistungspflichtige; Beschwerde; Rückgriffs; Anspruch; Erbracht; Erbrachte; Verzugszins; Leistungspflichtigen; Berufliche; Vorleistungspflichten; Verzinsung; Person; Schadenszins; Recht; Klage; Zuzüglich
145 III 351 (4A_623/2018)Art. 685a und Art. 685b OR; Vinkulierung von nicht kotierten Namenaktien; Aktivlegitimation; escape clause; Erstreckung einer vertraglichen Verpflichtung; umgekehrter Durchgriff. Zur Klage gegen die AG auf Zustimmung zur Übertragung und Eintragung ins Aktienbuch ist auch der durch die AG abgelehnte Erwerber der Aktien aktivlegitimiert (E. 2). Wird die Übernahme der Aktien zum wirklichen Wert angeboten (escape clause), muss der Entscheid dennoch das Gleichbehandlungsgebot achten und darf nicht rechtsmissbräuchlich sein; Verneinung von Rechtsmissbrauch im konkreten Fall (E. 3.2). Voraussetzungen eines umgekehrten Durchgriffs; Verneinung der Voraussetzungen im konkreten Fall (E. 4). Beschwerde; Verwaltungsrat; Gesellschaft; Aktien; Aktionär; Aktionär; Durchgriff; Klagte; Urteil; Verwaltungsrats; Beschwerdegegnerin; Klagten; Beklagten; Recht; Beschwerdeführerin; Entscheid; Verpflichtung; Vorinstanz; Umgekehrt; Mehrheit; Namenaktien; Umgekehrte; Übertragung; Interesse; Bundesgericht; Verwaltungsratsausschuss; Umgekehrten; Mehrheitsaktionär; Klage

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5824/2020BundespersonalBeschwerde; Beschwerdeführerin; Lohnfortzahlung; Vorinstanz; Recht; Person; Urteil; Rückforderung; Frist; Verjährung; Personal; Vertrauen; Berechnung; Lohnfortzahlungen; BVGer; Bezahlt; Rückerstattung; Bereicherung; Bundesverwaltung; Lohnfortzahlungsfrist; Bundesverwaltungsgericht; Lohnkürzung; Auskunft; Ausgaben; Anspruch; Härtefall; Verfügung; Umstände; Sinne
C-5160/2019Prévention des accidents et des maladies professionnelsAvertissement; Travail; Sécurité; Degré; Recourante; Mesure; Prise; Entre; D’un; Procédure; Chute; ;art; Décision; Entrepris; Entreprise; Constat; Contre; Protection; Consid; être; Autorité; Mesures; Fédéral; Prononcé; Risque; Règle; Principe; Employeur; Tribunal; Exécution

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2018.16Consultation des dossiers (art. 101 s. en lien avec l'art. 107 al. 1 let. a CPP); actes de procédure du Ministère public de la Confédération (art. 20 al. 1 let. b en lien avec l'art. 393 al. 1 let. a CPP). Procédure; Décision; Recours; Mesure; Fédéral; Pièce; Pénal; Pièces; Consid; Partie; être; Recourant; été; Droit; Intérêt; Pénale; un; Arrêt; Ordonne; Frais; Dossier; Toute; Prise; Plainte; Public; Contre
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz