1 L’autorità competente può revocare i permessi, eccetto quelli di domicilio, e le altre decisioni giusta la presente legge se:
2 Un permesso o un’altra decisione giusta la presente legge non possono essere revocati per il solo motivo che è stato commesso un reato per il quale il giudice penale ha già pronunciato una pena o una misura ma ha rinunciato all’espulsione.
115 Nuovo testo giusta il n. IV 3 della LF del 19 giu. 2015 (Modifica della disciplina delle sanzioni), in vigore dal 1° gen. 2018 (RU 2016 1249; FF 2012 4181).
116 RS 311.0
117 Introdotta dall’all. n. II 1 della L del 20 giu. 2014 sulla cittadinanza, in vigore dal 1° gen. 2018 (RU 2016 2561; FF 2011 2567).
118 RS 141.0
119 Introdotta dal n. I della LF del 16 dic. 2016 (Integrazione), in vigore dal 1° gen. 2019 (RU 2017 6521, 2018 3171; FF 2013 2045, 2016 2471). Correzione della Commissione di redazione dell’AF del 10 ago. 2018, pubblicata il 18 set. 2018 (RU 2018 3213).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SH | Nr. 60/2018/1 | Aufenthaltsbewilligung; Kantonswechsel - Art. 37 Abs. 1 und 2, Art. 62 Abs. 1 lit. c und Art. 96 Abs. 2 AIG; Art. 66, Art. 67 Abs. 1 und Art. 77a Abs. 1 lit. b VZAE. In verfassungskonformer Auslegung ist bei einem nicht in den Arbeitsmarkt zu integrierenden und nicht vermittlungsfähigen Gesuchsteller nicht von einer anspruchzerstörenden Arbeitslosigkeit i.S.v. Art. 37 Abs. 2 AIG auszugehen (E. 4.2). Der Widerrufsgrund nach Art. 62 Abs. 1 lit. c AIG i.V.m. Art. 77a Abs. 1 lit. b VZAE ist zu bejahen, wenn nach einem Mahnschreiben keine Bemühungen zur Schuldentilgung oder zur Lösungssuche mit Gläubigern erfolgen (E. 4.3.1, 4.3.5). Formelle Verwarnung i.S.v. Art. 96 Abs. 2 AIG aufgrund Vorliegens eines Grenzfalls, langer Aufenthaltsdauer und bislang ausgebliebener formeller Verwarnung (E. 4.4.3). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Kanton; Kantons; Aufenthalt; Aufenthalts; Kantonswechsel; Schaffhausen; Betreibung; Arbeit; Schulden; Aufenthaltsbewilligung; Erhalte; Schweiz; Vorne; Beschwerdeführers; Widerruf; Interesse; Hinweis; Auszugehen; Person; Migrationsamt; Gesuch; Verhalten; Bewilligung; Sozialhilfe; Ausländer; Hinweise; Auslegung |
LU | JSD 2019 8 | Für das Bestehen eines Erlöschensgrundes nach Art. 61 AIG trägt die Behörde die objektive Beweislast. Die gesetzlich verankerte Mitwirkungspflicht von Art. 90 AIG ändert an dieser Beweislastverteilung nichts. Insofern liegt es nicht am betroffenen Ausländer zu beweisen, dass er sich in einem bestimmten Zeitraum in der Schweiz und nicht im Ausland aufgehalten hat, sondern an der Migrationsbehörde, das Gegenteil darzutun. Gelingt ihr dies nicht, so hat sie auf das Nichtvorhandensein von Erlöschensgründen zu schliessen. Die fehlende Mitwirkung der ausländischen Person in Bezug auf das Feststellen allfälliger Auslandaufenthalte kann nicht dazu führen, dass auf ihre Gesuche um Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung oder um Erteilung der Niederlassungsbewilligung nicht eingetreten wird. | Beschwerdeführer; Aufenthalt; Gesuch; Vorinstanz; Länger; Niederlassung; Aufenthaltsbewilligung; Erteilung; Niederlassungsbewilligung; Verlängerung; Mitwirkung; Beschwerdeführers; EU/EFTA; Gestellt; Mitwirkungspflicht; Könne; Gesuche; Berufen; Anhang; Schweiz; Unterlagen; Aufenthaltsrecht; Erlöschens; Zwischen; Hätte; Beweis; Jedoch; Erfüllt; Widerrufsgründe |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SO | VWBES.2019.364 | Aufenthaltsbewilligung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Recht; Gericht; Landes; Landesverweisung; Schweiz; Aufenthalt; Urteil; Bewilligung; Migration; Widerruf; Solothurn; Urteil; Staat; Bundesgericht; Mehrfachen; Entscheid; Niederlassungsbewilligung; Unentgeltliche; Rechtlich; Migrationsbehörde; Einreise; Verfügung; Aufenthaltsbewilligung; Verwaltungsgericht; Rechtliche; Rechtskräftig; Rechtspflege; Bundesgerichts |
SO | VWBES.2019.116 | Kantonswechsel | Beschwerde; Beschwerdeführer; Kanton; Busse; Recht; Kantons; Seeland; Schweiz; Berner; Jura-Seeland; Staatsanwaltschaft; Befehl; Familie; Kantonswechsel; Beschwerdeführers; Gesuch; Widerruf; Vorinstanz; Solothurn; Entscheid; Urteil; Niederlassung; Rechtlich; Niederlassungsbewilligung; Person; Verfahren; Schulden; Kinder; Behörde; Bewilligung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
148 II 1 (2C_667/2020) | Regeste Art. 34 Abs. 1, Art. 58a, Art. 62 Abs. 1 lit. d und g, Art. 63 Abs. 2 und 3, Art. 96 Abs. 2 und Art. 99 AIG ; Art. 62a, Art. 77a ff. und Art. 85 Abs. 1 VZAE ; Art. 3 lit. g ZV-EJPD ; Rückstufung von einer altrechtlich erteilten Niederlassungs- auf eine Aufenthaltsbewilligung wegen eines Integrationsdefizits. Die Rückstufung, d.h. der Ersatz der Niederlassungs- durch eine Aufenthaltsbewilligung, ist grundsätzlich auch bei altrechtlich erteilten Niederlassungsbewilligungen zulässig (E. 2). | Rückstufung; Integration; Niederlassungsbewilligung; Rechtlich; Aufenthalt; Aufenthalts; Recht; Aufenthaltsbewilligung; Gericht; Widerruf; Beschwerde; Migration; Integrationsdefizit; Rechtliche; Zustimmung; Beschwerdeführer; Bundes; Ausländer; Weisungen; Erteilt; Migrations; Niederlassungsbewilligungen; Schweiz; Erteilung; Altrechtlich; Wegweisung; Erteilte; Rechtlichen; Landesverweisung |
146 II 49 (2C_468/2019) | Art. 62 Abs. 2 AIG : Widerruf/Nichtverlängerung einer Aufenthaltsbewilligung gestützt auf ein Delikt, für das ein Strafgericht von einer Landesverweisung abgesehen hat. Art. 62 Abs. 2 AIG will verhindern, dass verschiedene Behörden (Strafgericht und Migrationsbehörden) den gleichen Sachverhalt unterschiedlich beurteilen. Hat das Strafgericht ein nach dem 1. Oktober 2016 begangenes Delikt beurteilt, für das eine nicht-obligatorische Landesverweisung grundsätzlich möglich gewesen wäre, aber sich weder im Dispositiv noch in den Erwägungen zu einer Landesverweisung geäussert, und stützen sich die Migrationsbehörden nur auf frühere, vor Inkrafttreten dieses Artikels begangene Delikte, so bleibt ein Widerruf bzw. eine Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung durch die Migrationsbehörden zulässig (E. 5). | Gericht; Landesverweisung; Delikt; Urteil; Begangen; Widerruf; Rechtlich; Urteil; Rechtliche; Delikte; Migration; Kanton; Kantons; Aufenthaltsbewilligung; Begangene; Beschwerde; Rechtlichen; Nichtverlängerung; Migrationsbehörden; Solothurn; Ausländerrechtliche; Verurteilung; Freiheitsstrafe; Erwägungen; Tagessätzen; Geldstrafe; Verurteilt; Schweiz; Entscheid; Vergewaltigung |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
D-3026/2020 | Asyl und Wegweisung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Politisch; Politische; Schweiz; Vorinstanz; Nahme; Exilpolitisch; "; Lanka; Politischen; Asylgesuch; Exilpolitische; Beschwerdeführers; Behörde; Urteil; Verfügung; Person; Sachverhalt; Beweis; Behörden; Exilpolitischen; Sri-lankische; Rechtlich; Mitglied; Habe; Aktivitäten; Facebook; Wegweisung; Sinne |
D-1816/2018 | Asyl und Wegweisung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Lanka; Handlung; Behandlung; Beschwerdeführers; Schweiz; Verfügung; Rückkehr; Recht; Psychisch; Recht; Worden; Akten; Massnahme; Gesundheit; Psychische; Aufgr; Medikament; Verfolgung; Freiheit; Verfahren; Frist; Person; Medizinisch; Freiheitsstrafe; Bericht; Auszugehen; Betreuung |
Autor | Kommentar | Jahr |
Marc Spescha | Kommentar Migrationsrecht, Zürich | 2019 |
SPESCHA, THÜR, ZÜND, BOLZLI, HRUSCHKA | Kommentar Migrationsrecht | 2015 |