E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Swiss Civil Code (SCC)

Art. 617SCC from 2023

Art. 617 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 617

520

Land is charged to the heirs’ portions at its market value as at the time of the division.

520 Amended by Art. 92 No 1 of the FA of 4 Oct. 1991 on Rural Land Rights, in force since 1 Jan. 1994 (AS 1993 1410; BBl 1988 III 953).

b. Valuation procedure >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 617 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB200044Erbteilung / RückweisungBeklagten; Lichen; Vorinstanz; Erben; Gewerbe; Berufung; Verfahren; Partei; Parteien; Urteil; Entscheid; Landwirtschaftlich; Ertrag; Landwirtschaftliche; Ertrags; Ertragswert; Klägers; Dispo; Erbengemeinschaft; Rechtlich; Liegenschaft; Dispositiv; Schätzung; Recht; Verfahrens; Beanstandet; Ziffer; Berufungsverfahren; Erwähnt; Kammer
ZHRB110033TestamentsanfechtungBeschwerde; Beschwerdeführer; Streit; Streitwert; Gericht; Liegenschaft; Kostenvorschuss; Partei; Beschwerdegegner; Parteien; Verkehrswert; Höhere; Entscheid; Nutzniessung; Betrage; Verfahren; Betrag; Eigenmietwert; Erblasserin; Nachlass; Bezirksgericht; Vorinstanz; Spreche; Beschwerdeführern; Prozent; Vorschuss; Beschwerdegegnerin; Hinweis; Beschluss; Höheren
Dieser Artikel erzielt 6 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGB 2019/129Entscheid Kostenverteilung Altlasten-Voruntersuchung; Art. 32d USG. Die Beschwerdeführerin hatte Kenntnis von einer allfälligen Belastung, weshalb eine Kostenbefreiung nach Art. 32d Abs. 2 Satz 3 USG nicht in Betracht kommt. Sie trifft zwar kein Verursacheranteil als Verhaltensstörerin, denn sie hat die Belastung durch die chemische Reinigung weder selbst herbeigeführt, noch hätte sie sie vermeiden können. Die Beschwerdeführerin ist jedoch als Inhaberin des Grundstücks Zustandsstörerin. Im vorliegenden Fall erscheint die der Beschwerdeführerin auferlegte Haftungsquote von 30 % nicht als exzessiv (Verwaltungsgericht, B 2019/129). Gegen dieses Urteil wurde Beschwerde beim Bundesgericht erhoben (Verfahren 1C_117/2020). Beschwerde; Beschwerdeführerin; Grundstück; Belastung; Sanierung; Standort; Recht; Untersuchung; Kostenverteilung; Massnahmen; Gemeinde; Wirtschaftlich; Wirtschaftliche; Amtlich; Verursacher; Vorteil; Kostenanteil; Amtliche; Chemische; Zustand; Entscheid; Standorte; Reinigung; Untersuchungs; Sanierungskosten; Grundstücks; Gallen; Ehemann; Voruntersuchung; Wirtschaftlichen
BSEL.2019.15 (SVG.2020.112)Aufrechnung von Verzichtsvermögen in der EL-Berechnung (Bundesgerichtsurteil 9C_435/2020)Beschwerde; Führe; Beschwerdeführerin; Vermögen; Beschwerdegegnerin; Einsprache; Vermögens; Einspracheentscheid; Urteil; November; Rechts; September; Dezember; Ehemann; Welche; Worden; Bundesgericht; Berechnung; Vermögensverzicht; Verfügung; Ergänzungsleistung; Ergänzungsleistungen; Betrag; Bundesgerichts; Sozialversicherungsgericht; Nachlass; Gemäss; Beschwerdeergänzung; Werden; Gemäss
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
125 III 50Bewertung von Vermögensgegenständen in der güterrechtlichen Auseinandersetzung (Art. 211 ZGB) (Änderung der Rechtsprechung). Belastungen eines Vermögensgegenstandes, die sich erst künftig realisieren könnten, sind bei dessen Bewertung als wertvermindernde Faktoren stets zu berücksichtigen (E. 2a). Ob und gegebenenfalls wann sich solche latente Lasten verwirklichen könnten, ist für deren Bewertung bestimmend. Dabei entscheidet der Richter unter Berücksichtigung aller Umstände '«ex aequo et bono'» (E. 2b). Gewinn; Bewertung; Gewinnbeteiligungs; Obergericht; Gewinnbeteiligungsrecht; Latente; Güterrechtliche; Berücksichtigen; Auseinandersetzung; Wirtschaftliche; Verkehrswert; Landwirtschaftsbetrieb; Beklagten; Rückübertragungsanspruch; Urteil; Landwirtschaftsbetriebes; Betrieb; Landwirtschaftliche; Vorkaufs; Wirtschaftlichen; Belastung; Ertragswert; Miterben; Vereinbarung; Vorkaufsrecht; Könnten; Erben; Belastungen; Steuer; Vermögenswert
116 II 174Beginn der Sperrfrist für die Veräusserung nichtlandwirtschaftlicher Grundstücke (Art. 3 Abs. 3 BBSG). Mit der Erbteilung beginnt eine neue fünfjährige Sperrfrist zu laufen. Sperrfrist; Erbteilung; Grundstück; Wirtschaftliche; Grundstücke; Landwirtschaftliche; Erwerb; Veräusserung; Grundbuch; Buchst; Nichtlandwirtschaftliche; Landwirtschaftlichen; Erbgang; Eigentum; Löse; Grundstücken; Veränderung; Gesamteigentum; Auslöse; Miteigentum; Erben; Zusammenhang; Erwerbs; Kommission; Gesamteigentümer; Grundbuchamt; Nichtlandwirtschaftlichen; Landwirtschaftlicher; Zweck

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Wolf, EggelBerner Kommentar – Die Teilung der Erbschaft2014
HAUSHEER, REUSSER, GEISER Kommentar zum Schweizerischen Privatrecht1998
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz