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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 616SCC from 2021

Art. 616 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 6161


1 Repealed by Art. 92 No 1 of the FA of 4 Oct 1991 on Rural Land Rights, with effect from 1 Jan. 1994 (AS 1993 1410; BBl 1988 III 953).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
117 II 530Art. 620 ff. ZGB; bäuerliches Erbrecht. Verkauft der Erblasser sein landwirtschaftliches Gewerbe zu seinen Lebzeiten einem zukünftigen Erben, so finden die Bestimmungen des bäuerlichen Erbrechts keine Anwendung. Der Erwerber muss daher zur Übernahme des Gewerbes bzw. zur Selbstbewirtschaftung nicht geeignet sein. Bäuerliche; Landwirtschaftlich; Bäuerlichen; Erblasser; Erbrecht; Landwirtschaftlichen; Gewerbe; Lebzeiten; Integralzuweisung; Obergericht; Berufung; Erben; Erblassers; Voraussetzung; Eignung; Landwirtschaftsbetrieb; Erbrechts; Urteil; Voraussetzungen; Gewerbes; Künftigen; Grundstücke; Recht; ESCHER; Ertragswert; Landwirtschaftsbetriebs; A-B; Klage; Erblasserin; Revision
87 II 74Bäuerliches Erbrecht; Gewinnanteilsrecht der Miterben. 1. Übernimmt ein Erbe ein landwirtschaftliches Gewerbe ungeteilt zum Ertragswert (Art. 620 Abs. 1 ZGB), so ist im Streitfalle der Verkehrswert des Gewerbes zur Zeit der Teilung (Art. 619 Abs. 2 ZGB) wie der Ertragswert durch die von den Kantonen auf Grund von Art. 7 LEG bezeichneten Schätzungsbehörden festzustellen (Art. 38 Abs. 2 der Verordnung vom 16. November 1945 über die Verhütung der Überschuldung landwirtschaftlicher Liegenschaften). Die rechtskräftigen Schätzungen dieser Behörden sind für die Gerichte, die einen Gewinnbeteiligungsanspruch im Sinne von Art. 619 ZGB zu beurteilen haben, verbindlich. 2. Die Kantone sind nicht befugt, die für die Anwendung von Art. 620 und 619 ZGB erforderlichen Schätzungen landwirtschaftlicher Gewerbe andern Behorden zu übertragen als die Bestimmung des Schätzungswertes im Sinne von Art. 6 Abs. 2 LEG. Verkehrswert; Schätzung; Verordnung; Gewinn; Feststellung; Landwirtschaftliche; Anrechnungswert; Liegenschaft; Behörde; Erbteilung; Teilung; Gewinnanteil; Ertragswert; Anrechnungswertes; Grundstück; Erben; Verkehrswerts; Grundstücke; Gewerbe; Vorschrift; Gewinnanteils; Expertise; Landwirtschaftlicher; Liegenschaften; Miterbe; Heimwesen; Gewinnanteilsrecht; Instanz
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