Art. 615 OR dal 2022
Art. 615
1 Il fallimento della società non produce quello dei singoli soci.
2 Parimente il fallimento dei singoli soci non produce quello della società.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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