Art. 615 OR de 2022
Art. 615
1 La faillite de la société n’entraîne pas celle des associés.
2 De même, la faillite de l’un des associés n’entraîne pas celle de la société.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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