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Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 61 StGB vom 2022

Art. 61 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 61

1 War der Täter zur Zeit der Tat noch nicht 25 Jahre alt und ist er in seiner Persönlichkeitsentwicklung erheblich gestört, so kann ihn das Gericht in eine Einrichtung für junge Erwachsene einweisen, wenn:

a.
der Täter ein Verbrechen oder Vergehen begangen hat, das mit der Störung seiner Persönlichkeitsentwicklung in Zusammenhang steht; und
b.
zu erwarten ist, dadurch lasse sich der Gefahr weiterer mit der Störung seiner Persönlichkeitsentwicklung in Zusammenhang stehender Taten begegnen.

2 Die Einrichtungen für junge Erwachsene sind von den übrigen An­stal­ten und Einrichtungen dieses Gesetzes getrennt zu führen.

3 Dem Tä­ter sollen die Fähigkeiten vermittelt werden, selbstverantwortlich und straffrei zu leben. Insbesondere ist seine berufliche Aus- und Weiterbildung zu fördern.

4 Der mit der Massnahme verbundene Freiheitsentzug beträgt höchs­tens vier Jahre. Er darf im Falle der Rückversetzung nach bedingter Entlas­sung die Höchstdauer von insgesamt sechs Jahren nicht überschreiten. Die Massnahme ist spätestens dann aufzuheben, wenn der Täter das 30. Alters­jahr vollendet hat.

5 Wurde der Täter auch wegen einer vor dem 18. Altersjahr begangenen Tat verurteilt, so kann die Massnahme in einer Einrichtung für Jugend­liche vollzogen werden.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 61 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210051Versuchte schwere Körperverletzung etc.Schuldig; Beschuldigte; Schuldigten; Privatkläger; Beschuldigten; Vatklägers; Privatklägers; Recht; Körper; Person; Schaft; Urteil; Aussage; Berufung; Schwere; Faust; Personen; Aussagen; Vorinstanz; Bundesgericht; Körperverletzung; Angriff; Sinne; Phase; Desgerichts; Bundesgerichts; Tigen; Faustschläge; Gungen
ZHSB210496Mehrfache versuchte schwere Körperverletzung etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Privat; Vatkläger; Privatkläger; Beschuldigten; Lichen; Recht; Sinne; Landes; Recht; Urteil; Verweisung; Landesverweisung; Verteidigung; Tasche; Staat; Schwere; Schenmesser; Taschenmesser; Privatklägers; Nahme; Schweiz; Staatsanwalt; Amtlich; Bezug; Amtliche; Stich; Gericht; Staatsanwaltschaft
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2018.00095Widerruf der Niederlassungsbewilligung infolge Straffälligkeit: Aufgrund der allgemeinen Lage in Afghanistan ist näher abzuklären, ob der Beschwerdeführer auf ein tragfähiges soziales Netz in seinem Heimatland zurückgreifen kann.Beschwerde; Beschwerdeführer; Gericht; Recht; Mehrfache; Beschwerdeführers; Schweiz; Soziale; Massnahme; Interesse; Mehrfachen; Urteil; Staat; Bestraft; Rechtlich; Bezirk; Widerruf; Juni; Busse; Rechtliche; Bestraft; Rechtsprechung; Freiheits; Bezirksgericht; Delikte; Aufenthalt; Aufenthalts; Dezember; Afghanistan; Freiheitsstrafe
SOVWBES.2017.455Niederlassungsbewilligung und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Gericht; Recht; Massnahme; Urteil; Schweiz; Gerichts; Urteil; Ausländer; Interesse; Bundesgericht; Massnahmen; Beschwerdeführers; Rechtlich; Familie; Verschulden; Widerruf; Vollzug; Bundesgerichts; Niederlassungsbewilligung; Verwaltungsgericht; Amtsgericht; Schwere; Frist; Rechtliche; Massnahmenvollzug; Unentgeltliche; Staat
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 209 (6B_1456/2020)
Regeste
Art. 63 Abs. 4 StGB ; Anordnung einer ambulanten Behandlung von psychischen Störungen; Beginn der (Fünfjahres-)Frist. Wird eine ambulante Behandlung von psychischen Störungen erst nach deren rechtskräftigen Anordnung angetreten, beginnt die Fünfjahresfrist gemäss Art. 63 Abs. 4 Satz 1 StGB bzw. die richterlich festgesetzte Frist mit dem effektiven Behandlungsbeginn zu laufen. Hat die betroffene Person bereits "vorzeitig" - in Freiheit als Ersatzmassnahme oder während der Untersuchungs- oder Sicherheitshaft bzw. dem vorzeitigen Strafvollzug - mit einer ambulanten Behandlung begonnen, ist für den Fristenlauf grundsätzlich auf das Datum des in Rechtskraft erwachsenen Anordnungsentscheids abzustellen (E. 2.3 und 2.4).
Behandlung; Ambulant; Ambulante; Massnahme; Psychisch; Störung; Psychische; Vorzeitige; Psychischen; Störungen; Recht; Frist; Vollzug; Ambulanten; Vorzeitigen; Stationäre; Therapeutische; Mehrfachen; Anordnung; Bundesgericht; Freiheit; Massnahmen; Ersatz; Ersatzmassnahme; Beschwerde; Verlängerung; Stationären; Sicherheitshaft; Untersuchungs; Therapeutischen
146 IV 49 (6B_95/2020) Art. 61 Abs. 4 Satz 1 StGB ; stationäre therapeutische Massnahme für junge Erwachsene, Beginn der vierjährigen Höchstdauer. Der vorzeitige Massnahmenvollzug ist bei der Berechnung der vierjährigen Höchstdauer gemäss Art. 61 Abs. 4 Satz 1 StGB zu berücksichtigen. Abzustellen ist auf das Datum der Bewilligung des vorzeitigen Massnahmenvollzugs (E. 2.4-2.9). Massnahme; Massnahmen; Vorzeitig; Vollzug; Vorzeitige; Massnahmenvollzug; Therapeutisch; Therapeutische; Freiheit; Stationäre; Erwachsene; Vollzug; Recht; Höchstdauer; Berücksichtigen; Frist; Vorzeitigen; Freiheitsentzug; Berechnung; Stationären; Therapeutischen; Vollzugs; MARIANNE; Verbundene; Beschwerde; Beziehungsweise; HEER; Bundesgericht; Vollzugs; Person

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-2280/2018Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Wegweisung; Gericht; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Vollzug; Bundesverwaltungsgericht; Freiheit; Sicherheit; Taliban; Arbeite; Schweiz; Person; Verfügung; Zumutbar; Sachverhalt; Freiheitsstrafe; Recht; Staat; Ghazni; Kabul; Verfolgung; Flüchtlingseigenschaft; Beweis; Rechtliche; Interesse; Gutachten
E-1940/2014Aufhebung vorläufige Aufnahme (Asyl)Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfügung; Vorinstanz; Herkunft; Recht; Wegweisung; Beschwerdeführers; Aufhebung; Region; Voraussetzung; Akten; Ausländer; Erbil; Voraussetzungen; Vollzug; Kirkuk; Wegweisungsvollzug; Zumutbar; Schweiz; Widerruf; Ergebnis; Entscheid; Irakische; Bundesverwaltungsgericht; Verfügt; Stamme; Provinz; Frist
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