E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Strafgesetzbuch (StGB)

Art. 61 StGB vom 2021

Art. 61 Strafgesetzbuch (StGB) drucken

Art. 61

111

1 Wer vorsätzlich einem an ihn oder an seine Truppe gerichteten Befehl in Dienstsachen nicht gehorcht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2 Handelt der Täter fahrlässig, so kann auf Busse erkannt werden.

3 In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.

4 In Kriegszeiten kann auf Freiheitsstrafe erkannt werden. Erfolgt der Ungehorsam vor dem Feind, so kann auf lebenslängliche Freiheits­strafe erkannt werden.

111 Fassung gemäss Ziff. IV Bst. b des BG vom 3. Okt. 2003 (Revision der Disziplinar­strafordnung), in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 921; BBl 2002 7859).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 61 Strafgesetzbuch (StGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB210051Versuchte schwere Körperverletzung etc.Schuldig; Beschuldigte; Schuldigten; Privatkläger; Beschuldigten; Vatklägers; Privatklägers; Recht; Körper; Person; Schaft; Urteil; Aussage; Berufung; Schwere; Faust; Personen; Aussagen; Vorinstanz; Bundesgericht; Körperverletzung; Angriff; Sinne; Phase; Desgerichts; Bundesgerichts; Tigen; Faustschläge; Gungen
ZHSB210496Mehrfache versuchte schwere Körperverletzung etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Privat; Vatkläger; Privatkläger; Beschuldigten; Lichen; Recht; Sinne; Landes; Recht; Urteil; Verweisung; Landesverweisung; Verteidigung; Tasche; Staat; Schwere; Schenmesser; Taschenmesser; Privatklägers; Nahme; Schweiz; Staatsanwalt; Amtlich; Bezug; Amtliche; Stich; Gericht; Staatsanwaltschaft
Dieser Artikel erzielt 44 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2018.00095Widerruf der Niederlassungsbewilligung infolge Straffälligkeit: Aufgrund der allgemeinen Lage in Afghanistan ist näher abzuklären, ob der Beschwerdeführer auf ein tragfähiges soziales Netz in seinem Heimatland zurückgreifen kann.Beschwerde; Beschwerdeführer; Gericht; Recht; Mehrfache; Beschwerdeführers; Schweiz; Soziale; Massnahme; Interesse; Mehrfachen; Urteil; Staat; Bestraft; Rechtlich; Bezirk; Widerruf; Juni; Busse; Rechtliche; Bestraft; Rechtsprechung; Freiheits; Bezirksgericht; Delikte; Aufenthalt; Aufenthalts; Dezember; Afghanistan; Freiheitsstrafe
SOVWBES.2017.455Niederlassungsbewilligung und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Gericht; Recht; Massnahme; Urteil; Schweiz; Gerichts; Urteil; Ausländer; Interesse; Bundesgericht; Massnahmen; Beschwerdeführers; Rechtlich; Familie; Verschulden; Widerruf; Vollzug; Bundesgerichts; Niederlassungsbewilligung; Verwaltungsgericht; Amtsgericht; Schwere; Frist; Rechtliche; Massnahmenvollzug; Unentgeltliche; Staat
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 209 (6B_1456/2020)
Regeste
Art. 63 Abs. 4 StGB ; Anordnung einer ambulanten Behandlung von psychischen Störungen; Beginn der (Fünfjahres-)Frist. Wird eine ambulante Behandlung von psychischen Störungen erst nach deren rechtskräftigen Anordnung angetreten, beginnt die Fünfjahresfrist gemäss Art. 63 Abs. 4 Satz 1 StGB bzw. die richterlich festgesetzte Frist mit dem effektiven Behandlungsbeginn zu laufen. Hat die betroffene Person bereits "vorzeitig" - in Freiheit als Ersatzmassnahme oder während der Untersuchungs- oder Sicherheitshaft bzw. dem vorzeitigen Strafvollzug - mit einer ambulanten Behandlung begonnen, ist für den Fristenlauf grundsätzlich auf das Datum des in Rechtskraft erwachsenen Anordnungsentscheids abzustellen (E. 2.3 und 2.4).
Behandlung; Ambulant; Ambulante; Massnahme; Psychisch; Störung; Psychische; Vorzeitige; Psychischen; Störungen; Recht; Frist; Vollzug; Ambulanten; Vorzeitigen; Stationäre; Therapeutische; Mehrfachen; Anordnung; Bundesgericht; Freiheit; Massnahmen; Ersatz; Ersatzmassnahme; Beschwerde; Verlängerung; Stationären; Sicherheitshaft; Untersuchungs; Therapeutischen
146 IV 49 (6B_95/2020) Art. 61 Abs. 4 Satz 1 StGB ; stationäre therapeutische Massnahme für junge Erwachsene, Beginn der vierjährigen Höchstdauer. Der vorzeitige Massnahmenvollzug ist bei der Berechnung der vierjährigen Höchstdauer gemäss Art. 61 Abs. 4 Satz 1 StGB zu berücksichtigen. Abzustellen ist auf das Datum der Bewilligung des vorzeitigen Massnahmenvollzugs (E. 2.4-2.9). Massnahme; Massnahmen; Vorzeitig; Vollzug; Vorzeitige; Massnahmenvollzug; Therapeutisch; Therapeutische; Freiheit; Stationäre; Erwachsene; Vollzug; Recht; Höchstdauer; Berücksichtigen; Frist; Vorzeitigen; Freiheitsentzug; Berechnung; Stationären; Therapeutischen; Vollzugs; MARIANNE; Verbundene; Beschwerde; Beziehungsweise; HEER; Bundesgericht; Vollzugs; Person

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
E-2280/2018Asyl und WegweisungBeschwerde; Beschwerdeführer; Wegweisung; Gericht; Beschwerdeführers; Vorinstanz; Vollzug; Bundesverwaltungsgericht; Freiheit; Sicherheit; Taliban; Arbeite; Schweiz; Person; Verfügung; Zumutbar; Sachverhalt; Freiheitsstrafe; Recht; Staat; Ghazni; Kabul; Verfolgung; Flüchtlingseigenschaft; Beweis; Rechtliche; Interesse; Gutachten
E-1940/2014Aufhebung vorläufige Aufnahme (Asyl)Beschwerde; Beschwerdeführer; Verfügung; Vorinstanz; Herkunft; Recht; Wegweisung; Beschwerdeführers; Aufhebung; Region; Voraussetzung; Akten; Ausländer; Erbil; Voraussetzungen; Vollzug; Kirkuk; Wegweisungsvollzug; Zumutbar; Schweiz; Widerruf; Ergebnis; Entscheid; Irakische; Bundesverwaltungsgericht; Verfügt; Stamme; Provinz; Frist
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz