E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Codice penale militare (CPM)

Art. 61 CPM dal 2021

Art. 61 Codice penale militare (CPM) drucken

Art. 61

111

1 Wer vorsätzlich einem an ihn oder an seine Truppe gerichteten Befehl in Dienstsachen nicht gehorcht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

2 Handelt der Täter fahrlässig, so kann auf Busse erkannt werden.

3 In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.

4 In Kriegszeiten kann auf Freiheitsstrafe erkannt werden. Erfolgt der Ungehorsam vor dem Feind, so kann auf lebenslängliche Freiheits­strafe erkannt werden.

111 Fassung gemäss Ziff. IV Bst. b des BG vom 3. Okt. 2003 (Revision der Disziplinar­strafordnung), in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 921; BBl 2002 7859).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz