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Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG)

Art. 61 IPRG vom 2022

Art. 61 Bundesgesetz
über das Internationale Privatrecht (IPRG) drucken

Art. 61

36

Scheidung und Trennung unterstehen schweizerischem Recht.

36 Fassung gemäss Anhang Ziff. 3 des BG vom 19. Juni 2015 (Vorsorgeausgleich bei Scheidung), in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2016 2313; BBl 2013 4887).

III. Vorsorgliche Massnahmen >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 61 Bundesgesetz über das Internationale Privatrecht (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPC220011Ehescheidung (Sistierung etc.) / Gemeinschaftliches Eigentum (Sistierung)Beschwerde; Scheidung; Miteigentum; Beschwerdeführer; Miteigentums; Partei; Verfahren; Beschwerdegegner; Parteien; Beschwerdegegnerin; Bezirksgericht; Einzelgericht; Sistierung; Scheidungsverfahren; Liegenschaft; Entscheid; Recht; Eheliche; Zuständigkeit; Prozesse; Verfahrens; Auflösung; Vorinstanz; Gericht; Klage; Verfügung; Ehegatte; Ehegatten; Aufhebung; Ehelichen
ZHLC210027EhescheidungKinder; Kinderunterhalt; Recht; LugÜ; Unterhalt; Digkeit; Scheidung; Berufung; Partei; Zuständig; Zuständig; Hinwil; Zuständigkeit; Vorinstanz; Gericht; Parteien; Regel; Bezirksgericht; Amtsgericht; Regelung; Verfahren; Antrag; Kinderunterhalts; Entscheid; Schweiz; Deutschland; Beklagten; Scheidungsklage; Einlassung; Verfügung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSZB.2016.13 (AG.2016.620)ScheidungBerufung; Läge; Berufungskläger; Berufungsklägerin; Sorge; Berufungsbeklagte; Entscheid; Beklagten; Recht; Elterliche; Gericht; Berufungsbeklagten; Obhut; Scheidung; Mutter; Zuteilung; Gerecht; Zivilgericht; Partei; Elterlichen; Schweiz; Verzichtet; Eltern; Appellationsgericht; Verfahren; Vorinstanz; Zivilgerichts; Basel-Stadt; Parteien; Kindswohl
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
126 III 298Nebenfolgen einer im Ausland rechtskräftig geschiedenen Ehe; Klage beim schweizerischen Gericht auf Regelung der Elternrechte; Zuständigkeit. Ist für die Zuteilung der elterlichen Gewalt und die Regelung des persönlichen Verkehrs ein schweizerisches Gericht zuständig (Art. 1 MSA i.V.m. Art. 85 Abs. 1 IPRG) und kann daher der Entscheid eines ausländischen Gerichts wegen dessen fehlender Zuständigkeit in der Schweiz nicht anerkannt werden (Art. 25 lit. a IPRG), so hat das mit der Gestaltung der Elternrechte befasste schweizerische Gericht von Amtes wegen auch den Kinderunterhalt festzulegen, obwohl dieser vom MSA nicht erfasst wird. Schweizerische; Entscheid; Zuständigkeit; Schweiz; Schweizerischen; Gericht; Aufenthalt; Gerichte; Urteil; Scheidung; Regelung; Recht; Ausländische; Gewöhnlichen; Entscheidung; Vertragsstaat; Hinweisen; Minderjährige; Internationale; Kinderbelange; Nebenfolgen; Zuständig; Über; Schutz; Berufung; Gewalt; Jugoslawien; Heimatstaat; Massnahmen
118 II 79Scheidung von Ehegatten, die eine gemeinsame ausländische Staatsangehörigkeit haben und von denen nur einer in der Schweiz wohnt (Art. 61 Abs. 2 IPRG); Anwendung der Ausnahmeklausel zu Gunsten des schweizerischen Rechts (Art. 15 Abs. 1 IPRG). Art. 15 Abs. 1 IPRG enthält eine strikte, nur im Notfall anzuwendende Ausnahmeklausel, der die Kollisionsnorm grundsätzlich vorgeht. Angesichts der gesamten Umstände ist es im gegebenen Fall offensichtlich, dass der Sachverhalt zum gemeinsamen ausländischen Recht eine nur sehr lose, zum schweizerischen Recht dagegen eine viel engere Beziehung hat. Droit; National; L'art; époux; Suisse; Chaux-de-Fonds; Domicile; être; Commun; Demande; Nationalité; D'une; Etats-Unis; Divorce; Séjour; Américain; Citizenship; Cause; Suisse; Cours; International; LDIP; Domicilié; Chaux-de-Fonds; Très; Applicable; Qu'un; Vécu; été; Citoyen

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Heini, Keller, Siehr, Vischer, Volken Kommentar, Zürich1993
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