Art. 61 FIDLEG vom 2020
Art. 61 Anforderungen
1 Das Basisinformationsblatt muss leicht verständlich sein.
2 Es ist ein eigenständiges Dokument, das sich von Werbematerialien deutlich unterscheiden muss.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
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