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Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 606 ZGB vom 2022

Art. 606 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 606

Erben, die zur Zeit des Todes des Erblassers in dessen Haushaltung ihren Unterhalt erhalten haben, können verlangen, dass ihnen nach dem Tode des Erblassers der Unterhalt noch während eines Monats auf Ko­sten der Erbschaft zuteil werde.

A. Im Allgemeinen >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 606 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGNEB.2016.2Nachlasstaxe und ErbschaftssteuerLiegenschaft; Liegenschaftskosten; Rekurrentin; Erblasser; Konkubinat; Erblassers; Schuld; Bezahlt; Herrn; Schulden; Todes; Nachlass; Zahlung; Erbschaft; Gemeinsame; Erwähnt; Konto; Einsprecherin; Abzug; Erwähnte; Nachlasstaxe; Erbschaftssteuer; Erwiesen; Recht; Gemeinsamen; Geleistet; Werden
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