E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Code civil suisse (CC)

Der Art. 605 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 605 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRERZ-09-81Anordnung einer ErbschaftsverwaltungErbschaft; Verwaltung; Schaftsverwaltung; Erben; Fügung; Erbschaftsverwaltung; Verfügung; Rekurs; Kreispräsident; Anordnung; Nachlass; Angeordnet; Lugnez; Kreispräsidenten; Erblasserin; Recht; Schaftsverwalter; Kursgegnerin; Kanton; Lasses; Kreisamt; Rekursgegnerin; Nachlasses; Karrer; Erbschaftsverwalter; Testament; Miterben

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
113 II 136Bäuerliches Erbrecht (Art. 620 Abs. 1 ZGB). Der Entwurf zu einem neuen Zonenplan ist durchaus geeignet, den Entscheid über die ungeteilte Zuweisung eines landwirtschaftlichen Gewerbes zum Ertragswert zu beeinflussen; indessen geht es nicht an, gewisse Grundstückflächen unter dem Vorbehalt von der Integralzuweisung auszunehmen, dass der Zonenplan tatsächlich im Sinne des Entwurfs rechtskräftig abgeändert werde. Zonen; Zonenplan; Grundstück; Zuweisung; Urteil; Teilung; Zonte; Landwirtschaft; Landwirtschaftlich; Gemeinde; Markt; Parteien; Nachfrage; Nutzungsplan; Grundstückflächen; Raumplanung; Bauzone; Obergericht; Überbauung; Flächen; Zonten; Erben; Beurteilung; Rechtlicher; Rechtskräftig; Landwirtschaftliche; Fraglichen; Entscheid

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schaufelberger, KellerBasler Kommentar, Zi- vilgesetzbuch II2007
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz