Code civil suisse (CC)
Der Art. 601 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.
Art. 601 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | LB120105 | Erbteilung | Teilung; Klagten; Nachlass; Beklagten; Vermächtnis; Betrag; Erben; Berufung; Partei; Pflicht; Parteien; Pflichtteil; Erbanteil; Gesetzlich; Stiftung; Akontozahlung; Erbteil; Recht; Willen; Willensvollstrecker; Festzustellen; Gesetzliche; Urteil; Erstinstanzliche; Gericht; Verfahren; Höhe; Erblasser; Teilungsmasse |
GR | ZK1-12-43 | Testamentseröffnung | Eröffnung; Tament; Testament; Berufung; Fügung; Verfügung; Gungen; Recht; Fügungen; Letztwillige; Verfügungen; Instanz; Erben; Fungskläger; Entscheid; Rufungskläger; Testaments; Berufungskläger; Mente; Auslegung; Willigen; Letztwilligen; Teilung; Testamente; Vorinstanz; Gesetzlich; Nungsbehörde; Sicht |