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Code civil suisse (CC)

Der Art. 601 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 601 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB120105ErbteilungTeilung; Klagten; Nachlass; Beklagten; Vermächtnis; Betrag; Erben; Berufung; Partei; Pflicht; Parteien; Pflichtteil; Erbanteil; Gesetzlich; Stiftung; Akontozahlung; Erbteil; Recht; Willen; Willensvollstrecker; Festzustellen; Gesetzliche; Urteil; Erstinstanzliche; Gericht; Verfahren; Höhe; Erblasser; Teilungsmasse
GRZK1-12-43Testamentseröffnung Eröffnung; Tament; Testament; Berufung; Fügung; Verfügung; Gungen; Recht; Fügungen; Letztwillige; Verfügungen; Instanz; Erben; Fungskläger; Entscheid; Rufungskläger; Testaments; Berufungskläger; Mente; Auslegung; Willigen; Letztwilligen; Teilung; Testamente; Vorinstanz; Gesetzlich; Nungsbehörde; Sicht
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