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Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO)

Art. 60 ZPO vom 2021

Art. 60 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) drucken

Art. 60 Prüfung der Prozessvoraussetzungen

Das Gericht prüft von Amtes wegen, ob die Prozessvoraussetzungen erfüllt sind.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 60 Schweizerische Zivilprozessordnung (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPA230008ZwangsmedikationBeschwerde; Beschwerdeführer; Zwang; Vorinstanz; Zwangsmedikation; Klinik; Entscheid; Verfügung; Bezirk; Beschwerdeführers; Vorinstanzliche; Anordnung; Uster; Schriftlich; Zwangsbehandlung; Einzelgericht; Spritze; Recht; Xeplion; Vorinstanzlichen; Bezirksgericht; Zuständig; Datum; Dübendorf; Zuständig; Akten; Verfahren; Fortan; Verlängerung; ärztliche
ZHHG220171Forderung (URG)Klage; Gericht; Partei; Vergütung; Klagten; Rechnung; Parteien; Beklagten; Verwertungsgesellschaft; AnwGebV; Nutzer; Bezahlen; Streit; Gerischen; Klägerische; Vergütungsansprüche; Eigengebrauch; Verfügung; Prozessvoraussetzungen; Sachverhalt; Klägerischen; Urheber; Frist; Rechnungen; Klageantwort; IVm; Unbestritten; Verpflichten; Handelsgericht; Forderung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB190001Aufsichtsbeschwerde gegen den aufsichtsrechtlichen Beschwerdeentscheid des Bezirksgerichts Zürich vom 20. Dezember 2018 (CB180184-L)Beschwerde; Beschwerdeführer; Partei; Bezirksgericht; Verfahren; Aufsicht; Obergericht; Gericht; Verwaltungskommission; Beschluss; Aufsichtsbeschwerde; Kantons; Obergerichts; Bezirksgerichts; Friedensrichteramt; Beigezogen; Beschwerdeführers; Beschwerdegegner; Akten; Oberrichter; Eingabe; Handeln; Parteifähigkeit; Oberrichterin; Vorliegenden; Parteien
ZHPG170002Ablehnung des Sekretariats des SchiedsgerichtsSchiedsgericht; Gesuch; Schiedsgerichts; Gesuchsgegner; Statuten; Partei; Recht; Schiedsrichter; Gesuchsgegners; Ablehnung; Schiedsgerichtswesen; Parteien; Verfahren; Verein; Verantwortliche; Gericht; Obergericht; Aufgabe; FINMA; Sekretär; Vorstand; Bundes; Aufgaben; Liste; Verantwortlichen; Unabhängigkeit; Entscheid
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 290 (5A_1018/2019)
Regeste
Art. 82 ZPO ; Zulassung der Streitverkündungsklage. Zur Rechtsnatur des Entscheids, mit dem das Gericht die Streitverkündungsklage zulässt (E. 4.3).
Streitverkündungsklage; Zulassung; Beschwerde; Entscheid; Bezifferung; Berufung; Urteil; Zivilprozessordnung; Bezirksgericht; Kantonsgericht; Berufen; Beschwerdeführer; Gericht; Zulassungsverfahren; Vormundschaftsamt; Schriftenwechsel; Zivilprozessordnung; Partei; Klage; Streitberufene; Rechtsbegehren; Streitverkündende; Verfügung; Zwischenentscheid; Begehren; Kommentar; Bundesgericht
146 III 47 (4A_191/2019) Art. 200 Abs. 1 ZPO ; sachliche Zuständigkeit; Nichteintretensentscheid. Für die Beurteilung der sachlichen Zuständigkeit der paritätischen Schlichtungsbehörde im Sinne von Art. 200 Abs. 1 ZPO ist im reinen Schlichtungsverfahren grundsätzlich von den tatsächlichen Behauptungen der klagenden Partei auszugehen. Ergibt sich, dass die paritätische Schlichtungsbehörde sachlich offensichtlich nicht zuständig ist, darf sie das Verfahren durch Nichteintretensentscheid beenden (E. 3 und 4). Schlichtung; Schlichtungsbehörde; Sachlich; Zivil; Eintreten; Paritätisch; Urteil; Sachliche; Prozess; Paritätische; Zuständigkeit; Miete; Schlichtungsverfahren; Nichteintretensentscheid; Zuständig; Partei; Kantons; Verfahren; Zivilprozessordnung; Pacht; Geschäftsräumen; Recht; Entscheid; Gericht; Beschwerde; Streitigkeit

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Zürcher Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2016
ALEXANDER ZÜRCHER Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2016
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