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Obligationenrecht (OR)

Art. 60 OR vom 2022

Art. 60 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 60

1 Der Anspruch auf Schadenersatz oder Genugtuung verjährt mit Ablauf von drei Jahren von dem Tage an gerechnet, an welchem der Geschädigte Kenntnis vom Schaden und von der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat, jedenfalls aber mit Ablauf von zehn Jahren, vom Tage an gerechnet, an welchem das schädigende Verhalten erfolgte oder aufhörte.35

1bis Bei Tötung eines Menschen oder bei Körperverletzung verjährt der Anspruch auf Schadenersatz oder Genugtuung mit Ablauf von drei Jahren von dem Tage an gerechnet, an welchem der Geschädigte Kenntnis vom Schaden und von der Person des Ersatzpflichtigen erlangt hat, jedenfalls aber mit Ablauf von zwanzig Jahren, vom Tage an gerechnet, an welchem das schädigende Verhalten erfolgte oder aufhörte.36

2 Hat die ersatzpflichtige Person durch ihr schädigendes Verhalten eine strafbare Handlung begangen, so verjährt der Anspruch auf Schadenersatz oder Genugtuung ungeachtet der vorstehenden Absätze frühestens mit Eintritt der straf­rechtlichen Verfolgungsverjährung. Tritt diese infolge eines erstinstanzlichen Strafurteils nicht mehr ein, so verjährt der Anspruch frühestens mit Ablauf von drei Jahren seit Eröffnung des Urteils.37

3 Ist durch die unerlaubte Handlung gegen den Verletzten eine Forde­rung begründet worden, so kann dieser die Erfüllung auch dann ver­weigern, wenn sein Anspruch aus der unerlaubten Handlung verjährt ist.

35 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 15. Juni 2018 (Revision des Verjährungsrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2018 5343; BBl 2014 235).

36 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 15. Juni 2018 (Revision des Verjährungsrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2018 5343; BBl 2014 235).

37 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 15. Juni 2018 (Revision des Verjährungsrechts), in Kraft seit 1. Jan. 2020 (AS 2018 5343; BBl 2014 235).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 60 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUE210263EinstellungBeschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Verfahren; Statthalteramt; Verfahren; Verjährung; Urteil; Unentgeltliche; Beschwerdegegner; Verfahrens; Einstellung; Beschwerdeführers; Staatsanwaltschaft; Schleunigung; Beschleunigungsgebot; Bezirk; Übertretung; Meilen; Gesuch; Tätlichkeit; Beschwerdeverfahren; Einstellungsverfügung; Wäre; Hinweis; Tätlichkeiten; Entscheid; Rechtsverbeiständung; Anspruch; Person
ZHHG200081ForderungFahrzeug; Schaden; Klagt; Klagte; Fahrzeugs; Klagten; Recht; Beklagten; Handlung; Klage; Partei; Verjährung; LugÜ; Wäre; Schweiz; Anspruch; Digkeit; Schadens; Vertrag; Person; Schadenersatz; Minderwert; Rechtlich; Bestritten; Urteil; Zuständigkeit; IVm; Gericht; Aufgr; [Hrsg]
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO140139Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Unentgeltliche; Obergericht; Rechtspflege; Obergerichts; Anspruch; Schlichtungsverfahren; Entscheid; Genugtuung; Obergerichtspräsident; Friedensrichter; Zollikon; Beschwerde; Person; Verfahren; Friedensrichteramt; Gesuchstellende; Kantons; Fehlende; Gericht; Beurteilung; Aussichtslosigkeit; Eisen; Zürich; Aussichtslos; Partei; Schaden; Instanz
ZHVO140084Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeGesuch; Recht; Gesuchsteller; Unentgeltliche; Rechtspflege; Gutachten; Obergericht; Unentgeltlichen; Bezirksgericht; Schlichtungsverfahren; Verfahren; Obergerichts; Gesuchstellers; Beurteilung; Schaden; Verfügung; Erläuterung; Einkommen; Rechtsbeistandes; Entscheid; Person; Bestellung; Bedürftigkeit; Obergerichtspräsident; Frist; Erläuterungen
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 V 417 (9C_321/2020)
Regeste
Art. 25 Abs. 2 Satz 2 ATSG ; Anwendbarkeit der längeren strafrechtlichen Verjährungsfrist. Die längere strafrechtliche Verjährungsfrist gemäss Art. 25 Abs. 2 Satz 2 ATSG ist auf die Erben des straffälligen Empfängers der unrechtmässig bezogenen Leistungen anwendbar (E. 7).
Recht; Rechtlich; Rechtliche; Recht; Erben; Längere; Verjährung; Frist; Rechtlichen; Urteil; Rückerstattung; Beschwerde; Sozialversicherungs; Verjährungsfrist; Rechts; Leistung; Längeren; Zusatzleistungen; Unrechtmässig; Verwirkung; Person; Erblasser; Kantons; Einsprache; Empfänger; Begangen; Handlung; Bezog; Unrechtmässigen; Gesetzliche
146 III 14 (4A_299/2013) Art. 60 Abs. 1 OR ; Art. 127 i.V.m. Art. 130 Abs. 1 OR ; Schadenersatzansprüche der Erben eines Asbestopfers; Beginn der absoluten Verjährung vertraglicher und ausservertraglicher Ansprüche. Keine Änderung der Rechtsprechung nach dem Urteil des EGMR in Sachen Howald Moor und andere gegen Schweiz vom 11. März 2014 in dem Sinne, dass die absolute Verjährungsfrist nicht zu laufen beginne, solange der Schaden nicht bekannt sei (E. 4). Verjährung; Beschwerde; Asbest; Vertragliche; Zeitpunkt; Schädigende; Recht; Beschwerdeführer; Urteil; Asbestexposition; Recht; Handlung; Pflicht; Ansprüche; Schaden; Verhalten; Vorinstanz; Beschwerdegegnerin; Schutzmassnahmen; Bundesgericht; Einwirkung; Ausservertragliche; Verjährungsfrist; Ausgelöst; Latenzzeit; Läge; Kausale; Verhält; Ausgesetzt; Vertraglichen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5824/2020BundespersonalBeschwerde; Beschwerdeführerin; Lohnfortzahlung; Vorinstanz; Recht; Person; Urteil; Rückforderung; Frist; Verjährung; Personal; Vertrauen; Berechnung; Lohnfortzahlungen; BVGer; Bezahlt; Rückerstattung; Bereicherung; Bundesverwaltung; Lohnfortzahlungsfrist; Bundesverwaltungsgericht; Lohnkürzung; Auskunft; Ausgaben; Anspruch; Härtefall; Verfügung; Umstände; Sinne
B-4031/2019Subvention de la formation professionnellea; Conduit; Conduite; Profession; Format; Formation; Fédéral; Moniteur; Professionnel; Professionnelle; D’un; Fonds; Règle; Règlement; Brevet; Entre; L’art; Qu’ Courant; Recourant; Titulaire; D’en; Consid; Permis; D’une; Autorisation; Catégorie; Repris; Titulaires; Elles

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
NachfolgendenBerner Kommentar, Obligationenrecht: Die Entstehung durch unerlaubte Handlungen2013
Roland BrehmBerner Kommentar, Band VI.1.3.12006
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